Untersuchung zur Betriebsrente:Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge bringt nichts

Steuern sparen und dabei für die Rente vorsorgen: Der Staat gewährt Freibeträge, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohns für eine Betriebsrente zurücklegen. Was nach einer lukrativen Investition klingt, ist einer Studie zufolge wirkungslos: Für viele wird die Betriebsrente keine lohnende Anlage für den Ruhestand sein.

Thomas Öchsner, Berlin

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"Betriebsrente für alle!" - dabei ist sie gar nicht für alle eine gute Idee.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Am Anfang war eine gute Idee. Vor mehr als zehn Jahren erhielten Beschäftigte das Recht, über den Arbeitgeber zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Lohns abknapsen und zum Beispiel in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung stecken - und dabei kräftig Steuern sparen. Vom Bruttogehalt, das in eine betriebliche Altersvorsorge fließt, sind 2688 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 1800 Euro lässt der Fiskus ungeschoren, wenn der Vertrag nicht vor 2005 abgeschlossen wurde. Doch was nach einem lukrativen Geschäft klingt und bereits mehr als fünf Millionen Menschen nutzen, wird für viele keine lohnende Anlage für den Ruhestand sein.

Zu diesem Ergebnis kommt der Bamberger Professor für soziale Sicherung, Ulrich-Arthur Birk, der sich seit Jahren mit der Altersvorsorge beschäftigt. Birk hat in einer neuen Untersuchung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, genau nachgerechnet. Er kommt dabei zu dem Schluss: "Für Beschäftigte, die, gesetzlich krankenversichert, nach 2005 einen Vertrag unterschrieben haben und vom Chef keinen Zuschuss bekommen, ist die sogenannte Entgeltumwandlung für die Betriebsrente in der Regel nicht rentabel."

Um das zu verstehen, muss man schauen, was mit dem angesparten Geld bei der Auszahlung passiert. Dann ist der Finanzminister nicht mehr so großzügig: Seit 1. Januar 2005 greift das Finanzamt bei Betriebsrenten stärker zu. Der Versorgungsfreibetrag wird seitdem schrittweise abgebaut, von 2040 an ist die Betriebsrente voll zu versteuern. Zugleich knapst an ihr die Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als bei der privaten Riester-Rente sind auf die Betriebsrenten volle Beiträge an die Kranken- und Pflegekasse zu zahlen. Hinzu kommen Einbußen bei der gesetzlichen Rente, weil Arbeitnehmer und Arbeitgeber für den Betrag, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, nichts in die Rentenkasse einzahlen.

Unterm Strich bleibt nach den Berechnungen von Birk wenig übrig: Ein gesetzlich krankenversicherter, alleinstehender Durchschnitts-Arbeitnehmer mit 3400 Euro brutto im Monat, der Anfang 2012 eine Direktversicherung bei einem großen deutschen Anbieter abgeschlossen hat und 44 Jahre lang 100 Euro monatlich bis zur Rente mit 67 einzahlt, kommt netto auf eine garantierte Monatsrente von rund 150 Euro. Mit den nicht garantierten Überschüssen wäre es doppelt so viel. Davon sind noch knapp 40 Euro abzuziehen, die er weniger an gesetzlicher Rente erhält. Ein paar Euro mehr hätte der Modell-Rentner herausbekommen, wenn er bei dem Versicherer eine private Rentenversicherung abgeschlossen oder die jeweils 100 Euro für 1,75 Prozent Zinsen auf ein Sparkonto überwiesen hätte.

Nur bei einem sehr günstigen Anbieter kann das Ergebnis für die Betriebsrente etwas besser ausfallen. Das räumt Birk ein. Wer nicht privat krankenversichert ist und vom Betrieb keinen Zuschuss erhält, solle sich den Abschluss aber gut überlegen, solange Arbeitnehmer in der Auszahlungsphase so schlecht gestellt sind. Der Professor wünscht sich deshalb eine politische Diskussion: "Wir brauchen eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge. Sonst verpufft die staatliche Förderung."

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