Urteil aus Luxemburg:EuGH schmettert Klage gegen ESM ab

Verletzt der ESM europäisches Recht? Ein irischer Abgeordneter hatte gegen den Rettungsschirm geklagt - schließlich dürften EU-Staaten nicht für die Schulden anderer Mitglieder haften. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders.

Der Euro-Rettungsschirm verstößt gegen europäisches Recht - das glaubt zumindest der irische Abgeordnete Thomas Pringle. Schließlich würden Regierungen - entgegen des Vertrags - dadurch gezwungen, Milliardenbeträge zur Rettung von Krisenstaaten oder Banken bereitzustellen. Dagegen hatte Pringle geklagt. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, und zwar gegen Pringle.

Die Richter in Luxemburg sprachen sich gegen die Bedenken des 45-Jährigen aus. Das EU-Recht stehe dem ESM nicht entgegen, teilte der EuGH mit. Bereits das höchste Gericht Irlands hatte Pringles Klage abgewiesen.

Die Luxemburger Richter mussten klären, ob ein vereinfachtes Verfahren ohne Volksabstimmung ausreichend war, um das sogenannte Bail-Out-Verbot im Vertrag einzuschränken und den ESM auf dieser Grundlage durchzusetzen. Die Regel im Vertrag verbietet eigentlich nicht nur der EU, sondern auch den Mitgliedstaaten, für die finanziellen Verbindlichkeiten eines Mitgliedsstaates einzustehen.

Hätten die Richter Pringles Einwänden stattgegeben, hätten die Staats- und Regierungschefs ein ordentliches Vertragsänderungsverfahren starten müssen. Neue Hilfe für die Krisenländer hätte dann vorerst wieder aus dem befristeten Schirm EFSF kommen müssen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in Vorabentscheidungen über Klagen gegen den ESM den Rettungsschirm im September abgesegnet. Danach konnte Deutschland den Vertrag unter bestimmten Bedingungen ratifizieren und der ESM am 8. Oktober starten. Das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe steht allerdings noch aus.

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