Debatte um NPD-Verbot:Berechtigte Zweifel eines Ministers

Innenminister Friedrich muss laut sagen, wenn er ein neues NPD-Verbotsverfarhren tatsächlich für zu gefährlich hält. Seine Sorgen sind begründet, selbst diesmal angeblich auf die prekären Aussagen von V-Leuten verzichtet wurde. Wenn die NPD erneut obsiegt, darf sie sich geadelt fühlen.

Ein Kommentar von Susanne Höll, Berlin

Darf Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vor den Risiken eines neuen NPD-Verbotsverfahrens warnen? Er darf nicht nur - er muss es sogar tun.

Die allermeisten jener Klagefreudigen, welche die verfassungsfeindliche Partei nun so schnell wie möglich loswerden wollen, haben offenkundig keine Erinnerung mehr an das erste gescheiterte Verfahren 2003. Damals wie heute lieferten sich die Innenminister und Ministerpräsidenten einen politischen Wettlauf nach Karlsruhe - und strauchelten. Der Antrag war schlecht vorbereitet.

Das ist diesmal angeblich anders, auf die prekären Aussagen von V-Leuten soll verzichtet worden sein. Doch die Erfolgsaussichten sind auch diesmal unsicher. Friedrich ist Sicherheitsminister. Als solcher wünscht man sich, dass die NPD verschwindet und ihre Hetze nicht mehr aus Steuergeldern finanzieren kann. Aber Friedrich ist auch Verfassungsminister und deshalb verpflichtet, auf die Gefahren zu verweisen: Wenn die NPD erneut obsiegt, darf sie sich geadelt fühlen.

Dann wird das allgemeine Wehklagen groß sein. Und natürlich würden der Bund und dessen Innenminister für das Debakel verantwortlich gemacht werden, nicht die Länder. Für sich persönlich muss Friedrich eine Entscheidung treffen. Wenn er ein neues Verfahren tatsächlich für zu gefährlich hält, muss er es laut sagen - und daraus ernsthaft seine Konsequenzen ziehen.

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