Gemeinsamer Vorstoß von Bund und Ländern geplant:Innenminister versuchen sich an neuem NPD-Verbot

Demonstration der NPD am Rande der Innenministerkonferenz

Demonstration am Rande der Innenministerkonferenz in Rostock-Warnemünde: Protestaktion der NPD gegen ein mögliches Verbot der Partei.

(Foto: dapd)

"Die Demokratie in Deutschland ist wehrhaft": Über Länder- und Parteigrenzen hinweg einigen sich die Innenminister der Länder auf ein Neuanlauf für ein Verbot der rechtsextremistischen NPD. Über den neuen Versuch des 2003 gescheiterten Verfahrens wird nun im Bundesrat entschieden.

Die Innenminister der Länder haben sich einmütig für ein neues NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Die Ressortchefs hätten einstimmig beschlossen, den Ministerpräsidenten einen neuen Anlauf zu empfehlen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), am Mittwoch nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Rostock-Warnemünde. Die Demokratie in Deutschland ist wehrhaft", sagte Caffier. "Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist." Das Ziel der NPD sei es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen oder zu verändern.

Das Ergebnis ist nicht wirklich überraschend: Bereits vor den Beratungen in Rostock-Warnemünde hatte sich ein einstimmiges Votum der Länder zugunsten des Antrags abgezeichnet. Nach Niedersachsen und Hessen entschied sich auch das Saarland, dem geplanten Verbotsverfahren zuzustimmen. Die Landeschefs wollen nach Angaben aus Länderkreisen bei ihrer Konferenz in Berlin an diesem Donnerstag einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen.

Offen ist nur noch, ob auch die schwarz-gelbe Bundesregierung und der Bundestag sich einer Klage anschließen.

Der erste Vorstoß für ein Verbot der rechtsextremen Partei scheiterte 2003. Die Richter kritisierten damals, dass V-Leute des Verfassungschutzes bis in die Führungsebene der NPD hinein gewirkt haben. Eine derartige Blamage, da sind sich alle Beteiligten einig, dürfe es dieses Mal nicht geben. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte deshalb immer wieder vor den Gefahren eines Verbotsantrages gewarnt.

Nach dem einstimmigen Beschluss der Innenminister lobte der CSU-Politiker vor allem das zusammengetragene Material über die rechtsextreme Partei. "Eine bessere Materialsammlung hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben", sagte Friedrich. Mit der vorliegenden Stoffsammlung könne der NPD ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen der NPD nachgewiesen werden.

Das Material zeige personelle Verflechtungen mit der Neonazi-Szene und keine eindeutige Distanzierung von Gewalt. Außerdem könne man beweisen, dass die zitierten Einzelstimmen typisch für das Gesamt-Erscheinungsbild der Partei seien. Allerdings warnte Friedrich auch, ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht sei noch immer mit einem Restrisiko behaftet.

Merkel teilte bisher die Skepsis ihres Ministers. Auch sie wolle den Rechtsextremismus bekämpfen, sagte sie am Rande des CDU-Parteitages. Doch müsse ein Verfahren auch Erfolg versprechen. Noch prüfe sie mit den zuständigen Ministern, ob die Risiken zu meistern seien.

Klage im Frühjahr

Zweifel gibt es auch in der Unionsfraktion, fast der gesamten FDP, aber auch bei Teilen der Grünen. In Kreisen der Bundes- und Länderregierungen zeigte man sich aber überzeugt, dass sich die Bundesregierung einem neuen Verfahren nicht verweigern werde. "Es gibt Grund zur Skepsis. Aber aus politischen Gründen wird man sich nicht entziehen können", hieß es in Regierungskreisen in Berlin.

Aus Länderkreisen verlautete, man rechne fest damit, dass sich der Bund anschließe. Auch der Bundestag wird nach Einschätzung von führenden Abgeordneten mehrheitlich für einen neuen Anlauf votieren. Die Ministerpräsidenten sind nach Angaben aus Länderkreisen gewillt, auch ohne Zustimmung Merkels einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Nach den bisherigen Plänen soll der Bundesrat am 14. Dezember einen offiziellen Beschluss fällen. Eine Klage wird aber erst im Frühjahr erwartet, eine Entscheidung der Verfassungsrichter nicht vor der Bundestagswahl im September 2013.

Der Zentralrat der Juden appellierte an Bundestag und Bundesregierung, sich der Entscheidung der Länder anzuschließen. Ein Verzicht auf einen Verbotsantrag nach monatelanger Prüfung wäre aus Sicht von Graumann auch "ein Signal der Schwäche der Demokraten und ein sofortiger Triumph für die Faschisten". Dazu dürfe es nicht kommen.

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