Bundesgerichtshof verwirft Revision:Kraillinger Doppelmörder bleibt in Haft

Er hat seine zwei kleinen Nichten in Krailling brutal ermordet, das Münchner Landgericht verurteilte ihn deshalb zu lebenslanger Haft. Doch Thomas S. bezweifelte die rechtmäßige Auswertung der DNS-Spuren am Tatort.

In dem Strafverfahren gegen Thomas S. hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Es seien keine rechtlichen Fehler zu erkennen, hieß es. Damit ist das Urteil des Landgerichts Münchens II vom 16. April 2012 rechtskräftig.

Der 52-Jährige war im Frühjahr wegen des Doppelmords an seinen beiden kleinen Nichten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren kaum möglich.

Das Münchner Gericht sah es als erwiesen an, dass der Postbote aus Peißenberg die elfjährige Sharon und achtjährige Chiara mit Messer, Hantel und Seil brutal ermordet hat. Selbst erfahrene Ermittler sprachen nach der Besichtigung des Tatorts von einer "noch nie dagewesenen Tat".

Die Mutter hatte die Leichen ihrer Kinder gefunden, als sie in den Morgenstunden aus der Kneipe ihres Lebensgefährten nach Hause zurückkehrte. Der verschuldete Familienvater soll laut Urteil auch den Tod der Mutter der Mädchen geplant haben, um so seiner Ehefrau, der Schwester der Mutter, ein Erbe zu verschaffen.

Vor Gericht hatte Thomas S. lange geschwiegen, schließlich hatte er überraschend doch geredet. Allerdings hatte er die verstörende Tat nicht gestanden, sondern sich über die schlampige Arbeit der Polizei beschwert und den Zeugen Lügen vorgeworfen. Den Ermittlern unterstellte er schließlich sogar die Manipulation von Beweisen.

In seiner Revision hatte er nun erneut vor allem die rechtmäßige Auswertung der DNS-Spuren am Tatort in Krailling bemängelt. Dort war eine Vielzahl von Blutspuren entdeckt worden, die dem Onkel der zwei getöteten Kinder zugeordnet werden konnten. Er selbst hatte erklärt, diese Blutspuren seien ihm von der Staatsanwaltschaft nachträglich untergeschoben worden.

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