Urteil zur Milliardenpleite:Deutsche Bank muss Kirch-Erben Schadenersatz zahlen

Länger als ein Jahrzehnt hat der Prozess gedauert, jetzt haben Münchner Richter ein Urteil gesprochen: Die Deutsche Bank muss die Erben des Medienunternehmers Leo Kirch entschädigen. Nach ihrer Interpretation hat der ehemalige Institutschef Rolf Breuer mit einem Interview dem Konzern Schaden zugefügt. Jetzt geht es darum, wie viel Geld die Bank zahlen muss.

Die Deutsche Bank muss den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Das teilte das Oberlandesgericht München mit.

Der im vergangenen Jahr verstorbene Kirch hatte der Bank vorgeworfen, den Zusammenbruch seines Konzerns mitverantwortet zu haben. Dabei ging es vor allem um ein Interview im Jahr 2002, in dem der damalige Konzerchef Rolf Breuer die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt hatte.

Die Schadenersatzsumme steht noch nicht fest. Sie soll in einem Gutachten ermittelt werden. Die Höhe des möglichen Schadens hatte das Gericht bereits auf 120 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro beziffert. Die Erben des Medienunternehmers fordern gut zwei Milliarden Euro. Sie argumentieren, erst nach dem Breuer-Interview hätten die Banken den Geldhahn zugedreht und ein Einstieg des US-Konzerns Disney bei der damaligen Kirch-Tochter ProSieben sei geplatzt.

"Sehr, sehr großer Erfolg"

Einer der Anwälte der Deutschen Bank, Markus Meier, kündigte eine Nicht-Feststellungsklage vor dem Bundesgerichtshof an. Peter Gauweiler, der die Kirch-Erben vertritt, sieht dafür nur geringe Chancen. Er sprach von einem "sehr, sehr großen Erfolg" für seine Mandaten.

Die Erklärungen der Deutschen Bank zu den Vorwürfen seien nicht plausibel, hatte Richter Guido Kotschy zuvor gesagt. Der ehemalige Vorstandschef Breuer blieb der Verhandlung an diesem Tag fern.

Die Juristen der Deutschen Bank hatten am letzten angesetzten Prozesstag bereits für einen kostspieligen Schuldspruch vorgesorgt. Sie beantragten beim Senat, eine Revision gegen das Urteil zuzulassen. Zudem forderten sie gerichtlichen Schutz davor, dass die Kirch-Seite ihr Geld per Gerichtsvollzieher eintreiben kann. Eine Vollstreckung würde die "Zahlungsdienstleistungen für die Kunden erheblich beeinträchtigen" und führe zu "massiven Kollateralschäden".

Die Anwälte der Bank machten geltend, dass der mit 6,5 Milliarden Euro verschuldete Kirch-Konzern auch ohne Breuers Interview pleitegegangen wäre. Breuer habe die Insolvenz weder gewollt noch verursacht, sondern nur bereits allgemein Bekanntes ausgesprochen. Außerdem stütze sich das Gericht bei der möglichen Schadenssumme auf ein veraltetes Gutachten, das vor dem Einbruch von Wirtschaft und Finanzmärkten infolge der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA erstellt worden sei.

Die Niederlage im Kirch-Prozess ist für die Deutsche Bank ein weiterer Schlag nach einer Reihe juristischer Schwierigkeiten, vor allem den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Erst am Donnerstag gab die Bank bekannt, sie erwarte einen Gewinneinbruch.

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