Nach Bonner Bombenfund:Starker Staat mit schwachen Augen

Auf Attentate und andere Verbrechen reagieren Sicherheitspolitiker reflexartig und einfallslos: mit dem Ruf nach härteren Gesetzen. Aber wenn die Videokameras beim versuchten Anschlag am Bonner Hauptbahnhof nichts aufgezeichnet haben, so liegt das nicht an den Gesetzen, sondern am Geschlurche und Gespare von Politik und Bahn.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der erste Schuldige, der nach einem Anschlag oder einem sonstigen Verbrechen gefunden wird, ist immer das Gesetz: Es ist, angeblich, zu lasch. Es muss, angeblich, verschärft werden. So kennt man das nun seit Jahrzehnten: noch ein neuer Strafparagraf, noch mehr Kompetenz für die Polizei, noch ein Stück Strafverschärfung.

Nach diesem einfallslosen Rezept ist das deutsche Sicherheitsrecht in den vergangenen dreißig Jahren tatsächlich immer schärfer geworden - aber die innere Sicherheit nicht wirklich sicherer. Jeder weiß, dass die geltenden Gesetze alle Möglichkeiten zur Prävention und zur Repression bieten, die in einem Rechtsstaat möglich sind (und oft noch deutlich mehr).

Wenn es nun jüngst, nach dem versuchten Anschlag auf dem Hauptbahnhof in Bonn, Ermittlungsschwierigkeiten gibt, weil die Videokameras dort zwar gefilmt haben, aber nichts davon aufgezeichnet wurde, so liegt das nicht an den Gesetzen, sondern am Geschlurche und Gespare von Politik und Bahn.

Gesetzliche Grundlagen, die die Videoüberwachung des öffentlichen und des öffentlich zugänglichen Raums erlauben und regeln, gibt es genug: Im Bundesdatenschutzgesetz und in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes. Was es aber ganz offensichtlich nicht gibt, ist ein ordentliches Konzept dafür.

Die Sicherheitslücken bei der Bahn sind seit fast zehn Jahren bekannt: Schon 2003, nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag eines deutschen Erpressers am Hauptbahnhof in Dresden, war festgestellt worden, dass die Kameras dort nur als Monitor, aber nicht zur Videoaufzeichnung dienten.

Großmäulige Sicherheitspolitiker

Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily kündigte deshalb exakt das an, was heute sein Nach-Nachfolger Hans-Peter Friedrich auch wieder fordert: Die Ausweitung der Videoüberwachung. Solche Forderungen belegen vor allem die praktischen Versäumnisse derer, die das verkünden.

Gewiss: Man soll die Videokameras nicht überschätzen. Sie springen nicht herunter, wenn etwas passiert. Aber wenn sie denn schon aufgehängt sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen, dann sollten sie auch funktionieren und das bieten, was man von ihnen erwarten kann. Das ist leider nicht so.

Die eingesetzten Gerätschaften sind der hängende Beweis für eine gewisse Großmäuligkeit der verantwortlichen Sicherheitspolitiker. In ihrer Sucht, noch mehr zu überwachen und neue gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen (die Totalüberwachung des Straßenverkehrs per Video hat das Bundesverfassungsgericht 2008 verhindert), haben sie versäumt, das zu tun und das gewissenhaft zu überwachen, was erlaubt ist.

Die Videoüberwachung basiert auf der Alltagserkenntnis, dass Straftäter nicht entdeckt werden wollen, es sei denn, sie sind betrunken. Der fundamentalistische Terrorist, der Selbstmordattentäter, ist allerdings ein ganz besonders Betrunkener - er legt es darauf an, gesehen zu werden. Die Kamera schreckt ihn kaum ab, sie dient aber als stummer Zeuge. Der stumme Zeuge sollte nicht auch noch blind sein.

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