Nach Körperverletzung im Vollrausch:Mehrjährige Haftstrafe

Alkoholkranker junger Mann schlägt auf schwangere Ex-Freundin ein. Dafür schickt das Amtsgericht ihn nun hinter Gitter

Benjamin EmontS

- Drei Jahre und drei Monate Haft, so lautet das Urteil, das Richterin Susanne Strubl vom Ebersberger Amtsgericht über den 29-jährigen Mario B. (Name geändert) verhängt hat. Dieser hatte am 25. Mai 2012 seine ehemalige schwangere Freundin im betrunkenen Zustand mehrmals mit der Faust in den Bauch und ins Gesicht geschlagen. Außerdem wurde dem Ebersberger aus dem gleichen Jahr eine Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Richterin Strubl sagte, ihr sei nichts anderes übrig geblieben, als sich diesem Antrag deutlich anzunähern. Denn über die Schwere der Tatbestände waren sich Richterin und Staatsanwältin einig. Durch die schwungvollen Faustschläge in den Bauch und ins Gesicht der 24-jährigen Clarissa S. habe Mario B. schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen und versucht, einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen. An den Schilderungen der Geschädigten, die sich zum Tatzeitpunkt in der 26. Schwangerschaftswoche befand, bestünden keinerlei Zweifel, da diese glaubwürdig und in sich stimmig gewesen seien. Mario B. hatte angegeben, sich wegen seines stark alkoholisierten Zustands an den Tathergang nicht mehr erinnern zu können. Dennoch hatte er eingeräumt, die Tat nicht bestreiten zu können.

Infolge der Schläge waren bei Clarissa S. ein stumpfes Bauchtrauma, ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades sowie Prellungen und Hämatome diagnostiziert worden. Nicht außer Acht zu lassen die über drei Wochen anhaltenden Schmerzen und die psychischen Folgen, unter denen Clarissa S. seither leidet, so Richterin Strubl. Dem Angeklagten wurde zudem negativ ausgelegt, dass er sowohl vor als auch nach der Tat die Geschädigte mehrmals bedrohte. Wie Clarissa S. ausgesagt hatte, habe Mario B. unter anderem damit gedroht, ihr den Schädel einzuschlagen oder dem Kind auf der Straße etwas anzutun. Von dem Angeklagten gehe eine erhebliche Bedrohung und großes Aggressionspotenzial aus, so die Staatsanwältin. Richterin Strubl lastete Mario B. außerdem seine kriminelle Vorgeschichte mit 16 Vorstrafen und sein extrem schnelles Bewährungsversagen an.

Strafmildernd wurde dem Angeklagten das Gutachten ausgelegt, das ein Sachverständiger über die Alkoholabhängigkeit von Mario B. angefertigt hat. Demnach sei Mario B. schwer alkoholkrank. Zum Tatzeitpunkt sei Mario B. erheblich alkoholisiert gewesen, mit rund drei Promille Blutalkoholwert, so schätzte der Gutachter. Dadurch sei Mario B. zwar erheblich, aber nicht vollständig in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Der Gutachter prognostizierte, dass der Angeklagte wegen seines starken Hangs auch in Zukunft Straftaten begehen werde. Ein Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt könne hilfreich sein.

Darin waren sich Richterin und Staatsanwaltschaft einig. Der Alkoholismus des Angeklagten wurde im Urteilsspruch berücksichtigt. Demzufolge muss Mario B. zunächst 16 Monate ins Gefängnis, bevor er dann für ein Jahr in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Bei guter Führung bestehe für Mario B. die Hoffnung, dass er nach erfolgreicher Therapie den Rest der Haftstrafe auf Bewährung in Freiheit verbringen kann, so Richterin Susanne Strubl.

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