Altes Krankenhaus in Wolfratshausen:Dem Denkmalschutz zum Trotz

Die Regierung von Oberbayern hält die Abbrucherlaubnis für das Alte Krankenhaus für nichtig, der Landesdenkmalrat fordert eine bauliche Aufwertung. Doch Stadt und Landratsamt halten an der Genehmigung fest.

Von Felicitas Amler und Matthias Köpf

Altes Krankenhaus in Wolfratshausen: Der Historische Verein will mit dem Alten Krankenhaus in der Sauerlacher Straße "ein Stück Alt-Wolfratshausen bewahren".

Der Historische Verein will mit dem Alten Krankenhaus in der Sauerlacher Straße "ein Stück Alt-Wolfratshausen bewahren".

(Foto: Hartmut Pöstges)

Aus Sicht der Regierung von Oberbayern gibt es keinen Zweifel: Das Alte Krankenhaus in Wolfratshausen darf nicht abgerissen werden. Die Stadt hingegen hält daran fest, dass eine gültige Abbruchgenehmigung für das ihr gehörende Gebäude vorliege, die sie zwar aktuell nicht zu nutzen beabsichtigt, bei Bedarf aber jederzeit aus der Schublade ziehen könnte.

Die Regierung von Oberbayern hat in einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben von November 2012 dezidiert festgestellt, dass der Denkmalschutz für den auf 1823/24 datierten Biedermeierbau an der Sauerlacher Straße über allem stehe. Die Abbruchgenehmigung, die das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erteilt hatte, sei rechtswidrig, "wenn nicht sogar nichtig". Daher fordert nunmehr der Landesdenkmalrat, vertreten durch den früheren bayerischen Wissenschaftsminister Thomas Goppel, die Stadt auf, das Alte Krankenhaus nicht nur zu erhalten, sondern es "baulich aufzuwerten".

Die beiden Stellungnahmen sind Folge der Bemühungen des Historischen Vereins Wolfratshausen um den zweigeschossigen Walmdachbau. Dessen Vorsitzende Sybille Krafft zeigte sich daher am Montag erfreut: "Wir hoffen, damit ein Stück Alt-Wolfratshausen bewahren zu können." Die Stadt dürfe nicht noch weiter "ihr historisches Gesicht verlieren". Sie könne sich vorstellen, dass das Alte Krankenhaus saniert und um einen Neubau ergänzt würde: Beispiele für gelungene Kombinationen von Alt und Neu gebe es andernorts oft.

Allerdings scheint Bürgermeister Helmut Forster (Bürgervereinigung Wolfratshausen) nicht im Mindesten an derartige Lösungen zu denken. Vielmehr hält er an der rechtlichen Bewertung der Sache fest. Das Alte Krankenhaus, das derzeit an mehrere Parteien vermietet ist, war seiner Darstellung nach bereits zum Abriss freigegeben, bevor die Stadt im Jahr 1983 einen neuen Bebauungsplan erstellt hatte und bevor das Haus unter Denkmalschutz gestellt wurde.

Auch Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) zeigt sich von der strikten Erklärung der Regierung unerschüttert: "Viele Genehmigungen stehen auf tönernen Füßen", sagt er, das bleibe bei der Fülle von Genehmigungen, die sei Amt erteilte, und bei immer komplexer werdenden Sachverhalten nicht aus. Er persönlich sei ohnedies der Meinung: "Das Ding gehört weg", sagt der Landrat über das Alte Krankenhaus. Grundsätzlich sei ihm Denkmalschutz wichtig, und er selbst wohne in einem Denkmal, aber man müsse ein solches auch "einigermaßen wirtschaftlich erhalten können".

Die Regierung von Oberbayern ist bei Prüfung der Angelegenheit zu dem Schluss gekommen, das Landratsamt habe seine Abbruchgenehmigung ausschließlich mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Stadt begründet. Es hätte aber eigenständig die Voraussetzungen für einen Abriss unter Würdigung des Denkmalschutzgesetzes prüfen müssen. "Ein Vorrang des Bebauungsplans vor dem Landesdenkmalschutzrecht ist (. . .) nicht denkbar." Dies alles habe die Regierung Stadt und Landratsamt bereits im Juni 2012 in einer Besprechung mitgeteilt. Der Landrat bestätigt dieses Gespräch. Allerdings sagt er, derartig unterschiedliche rechtliche Bewertungen gebe es immer wieder mal. Solange die Regierung das Landratsamt nicht anweise, die Abbruchgenehmigung aufzuheben, gelte diese.

Die akute Gefahr, dass das Gebäude abgerissen würde, war bereits im Mai 2012 abgewendet worden. Damals hatte es der Bauausschuss des Stadtrats nicht öffentlich abgelehnt, das Haus an einen Baukonzern zu vergeben. Eine Vergabe zu den Bedingungen des seit 1983 unverändert gültigen Bebauungsplans hätte bedeutet, dass auf dem Grundstück anstelle des Alten Krankenhauses zwingend ein viergeschossiges und ein fünfgeschossiges Haus hätten gebaut werden müssen.

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