Dubiose Atomgeschäfte:EnBW-Spitze gerät in Russland-Affäre in Bedrängnis

Kernkraftwerk Obrigheim

Das Kernkraftwerk Obrigheim im Jahr 2005. 

(Foto: REUTERS)

Wende in der Affäre um dubiose Atomgeschäfte: Nun gerät nach SZ-Informationen auch die EnBW-Spitze unter Druck. Ein Schiedsgericht wirft dem Vorstand vor, von Deals mit dem Moskauer Lobbyisten Bykow gewusst zu haben.

Von Markus Balser und Uwe Ritzer

Der Auftrag war vage, die Bezahlung jedoch fürstlich. Der Vertrag, den im Oktober 2006 eine Tochter des Energieriesen EnBW mit dem Moskauer Lobbyisten Andrej Bykow schloss, dürfte in der deutschen Wirtschaft einmalig sein. Satte 46,5 Millionen Euro versprach der Konzern für Dienstleistungen rund um den Rückbau seines Atomkraftwerks in Obrigheim.

Was genau der Russe dafür tun sollte, beschrieb der Vertrag nur ungefähr. Das Geld floss allerdings schon binnen weniger Wochen. Sicherheiten? Verbindliche Fristen? Garantien? Fehlanzeige. Was bewegt einen Milliardenkonzern, der seine Kunden bei 20 Euro Zahlungsrückstand eher schnell mahnt, so viele Millionen beim Risiko des Totalverlusts sofort zu überweisen?

Dieser und andere geheimnisvolle Deals mit Bykow haben EnBW längst in eine schwere Krise gestürzt. Bislang tat die Konzernspitze so, als hätten untergeordnete Chargen im eigenen Haus missgewirtschaftet, Dinge, die man nun eben aufklären müsse. Doch beim 46,5-Millionen-Euro-Vertrag aus dem Jahr 2006 führen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung erstmals Spuren ganz nach oben - in den Vorstand der EnBW AG. In diese Richtung weist ein bisher nicht bekannter Spruch eines Berliner Schiedsgerichts aus der vergangenen Woche. Er führt tief hinein in abenteuerliche Vorgänge bei EnBW.

Hochsensible Geschäfte mit Andrej Bykow

Es sind durchweg hochsensible Geschäfte mit Andrej Bykow, die nun scheibchenweise bekannt werden: Geheim gehaltene Lieferungen von Uran aus russischen Militärbeständen, der Rückbau von Kernkraftwerken mit russischen Partnern, Abwehrsysteme gegen Nuklearterror - der schillernde russische Geschäftsmann war eine Art Mädchen für alles. Geld floss immer reichlich. Insgesamt rund 220 Millionen Euro überwies EnBW an Bykows Firmengeflecht, das in der Schweiz angesiedelt ist.

Wofür? Das fragt sich nicht nur die Mannheimer Staatsanwaltschaft. Bykow sagt, er habe einen Teil der Millionen ausgegeben, um russische Entscheider für EnBW-Geschäfte gewogen zu machen. Deutsche Fahnder wittern Korruption.

Der Karlsruher Konzern weist den Verdacht von Korruption und Scheinverträgen weit von sich, tut sich ansonsten mit Antworten schwer und startete stattdessen allerhand Gegenangriffe. Drei Ex-Manager und der amtierende Vorstand Hans-Josef Zimmer wurden auf 220 Millionen Euro Regress verklagt. Das Quartett soll die Bykow-Verträge eigenmächtig abgeschlossen - oder nicht hart genug hinterfragt haben. Die Prozesse werden Jahre dauern. Von Bykow forderte EnBW 130 Millionen Euro zurück, für die er keine Gegenleistung erbracht habe, sagen die EnBW-Juristen. Drei Schiedsgerichtsverfahren wurden angezettelt, deren Bilanz für den Konzern beschämend ist: 24,5 Millionen Euro muss der Russe zurückzahlen, rund 100 Millionen darf er behalten.

Ein Desaster, bei dem die Konzernspitze bislang ihre Hände in Unschuld wusch. Nun allerdings könnte die Affäre auch die Chefetage erreichen.

Bykow spricht von "Landschaftspflege"

Gut 50 Seiten umfasst der Spruch des Berliner Schiedsgerichts, der nach SZ-Informationen EnBW beim 46,5-Millionen-Euro-Vertrag aus dem Jahre 2006 nicht nur haarsträubende Fehler und Versäumnisse attestiert. Das in diesem Fall einberufene Schiedsgericht sah es darüber hinaus als erwiesen an, dass die Konzernspitze in den Deal involviert war. Der fragwürdige Dienstleistungsvertrag sei nicht nur zwischen den Unterzeichnern besprochen worden, sondern wohl auch vom Vorstand der Konzernmutter der Klägerin behandelt als auch intensiv in der Rechtsabteilung der Konzernmutter der Klägerin diskutiert worden, stellte es fest. "Es ist somit klar, dass beide Parteien grundsätzlich wussten bzw. wissen mussten, worauf sie sich einlassen und wie der gewählte Vertragswortlaut ausgelegt werden könnte", heißt es weiter.

Das gilt als Überraschung. Denn genau das hatte EnBW bislang bestritten. Bykow darf nicht nur die 46,5 Millionen Euro behalten. Auch die 5,5 Millionen Euro Zinsen, die EnBW obendrein forderte, bleiben dem Konzern versagt. Darüber hinaus muss er fast eine Million Euro für Bykows Anwälte und an Gerichtskosten zahlen. Die Klage wird für EnBW teuer und peinlich.

Gegen die Version vom in alles eingeweihten Vorstand regt sich jedoch massiver Widerspruch. Zum Zeitpunkt des fraglichen Vertragsabschlusses im Oktober 2006 hieß der Vorstandschef der EnBW AG Utz Claassen. Auf Anfrage ließ er seinen Anwalt Sebastian Melz jede Kenntnis oder gar Beteiligung an dem Vertrag dementieren. "Herr Claassen hatte persönlich vom Inhalt keines der angeblich während seiner Amtszeit von Enkel- oder Urenkelgesellschaften der EnBW mit Herrn Bykow oder dessen Firmen abgeschlossenen Verträge Kenntnis", so Melz. Auch nicht bei jenem Vertrag, um den es beim Berliner Schiedsgericht ging. Überhaupt sei Claassen nach seiner "festen Erinnerung" niemals ein Bykow-Vertrag zur Genehmigung vorgelegt worden.

EnBW äußerte sich wortkarg. Der Konzern wollte sich unter Hinweis auf die laufenden Regressverfahren gegen die eigenen Leute überhaupt nicht äußern und bestätigte lediglich die Höhe der Verfahrenskosten.

Was und wem sollen sie eigentlich noch glauben?

Interne Dokumente zeigen, dass sich der Konzern auf höchster Ebene mit dem Atomprojekt befasste. Es soll dazu einen Vorstandsbeschluss gegeben haben. Das zumindest geht aus einer internen E-Mail vom 28. September hervor, nach der auch der Leiter Konzernfinanzen sein Einverständnis für die Vorauszahlung gegeben haben soll. In der E-Mail heißt es: "Die Liquiditätserfordernisse des Projekts (d. h. 46 Millionen Euro Vorauszahlung) sind in der aktuellen Liquiditätsplanung (September 2006) für den Monat Oktober 2006 eingestellt und abgedeckt", schrieb der Chef der Abteilung am 28. September 2006.

Auch die Rechtsabteilung des Konzerns hatte offenbar keine Einwände gegen den Beschluss zur Vorauszahlung in dieser Höhe. Ein zusätzlicher Aufsichtsratsbeschluss sei nicht erforderlich, "da die Höhe der in der VS-Vorlage vom 18.9.2006 angegebenen Vorauszahlung die Wertgrenze (50 Mio. Euro) für zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte . . . nicht erreicht", schreibt der damalige Leiter des Zentralbereichs Recht.

Längst fragen sich nicht nur EnBW-Aufsichtsräte, was und wem sie eigentlich noch glauben sollen. Ist doch mehr dran an der Version Bykows, als bislang gedacht? Er spricht von "Landschaftspflege", er habe mit EnBW-Millionen auf russischer Seite ein günstiges Klima für den Abschluss eines Gas-Liefervertrages zu schaffen versucht. Etwaige Scheinverträge wären nach deutschem Recht wohl rechtswidrig. Sollten EnBW-Manager davon gewusst haben, drohen ihnen unangenehme Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen sieben amtierende und Ex-EnBW-Manager unter dem Verdacht der Untreue und der damit verbundenen Steuerhinterziehung.

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