Ottfried Fischer gegen "Bild":Journalist vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen

Urteil im Prozess um Otti Fischers Sex-Video erwartet

"Ich hatte Angst um meine Existenz": Ottfried Fischer trat bei dem Prozess als Zeuge und Nebenkläger auf.

(Foto: dpa)

Eine "Riesen-Sauerei", aber keine Nötigung: Das Landgericht München spricht den "Bild"-Journalisten frei, der Ottfried Fischer mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview erpresst haben soll. Beendet ist der Rechtsstreit damit aber wohl nicht.

Zehn Stunden wurde vor dem Landgericht München verhandelt, schließlich endete der Prozess um eine angebliche Erpressung des Kabarettisten Ottfried Fischer mit einem Sex-Video mit einem Freispruch. Auf der Anklagebank saß ein Journalist der Bild-Zeitung.

Eine persönliche Schuld des Angeklagten sei nicht feststellbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Hensel am Donnerstagabend. Eine gewisse "Nähe zu unkorrektem Verhalten" sei zwar gegeben, eine Nötigung sei aber nicht nachweisbar. Der Richter betonte jedoch: "Was da passiert ist, ist eine Riesen-Sauerei. Was der einzelne in seiner Wohnung macht, geht niemanden etwas an."

Fischer soll 2009 beim Sex mit zwei Prostituierten in seiner Wohnung in Schwabing gefilmt worden sein. Das Video gelangte in die Hände des Bild-Journalisten. Kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit dem Schauspieler in der Zeitung.

Nun stand der Journalist wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten am Donnerstag eine Geldstrafe von 42.000 Euro - 280 Tagessätze von 150 Euro, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Journalist bestritt in seinem letzten Wort jede Erpressungsabsicht.

Fischer zeigte sich enttäuscht über das Urteil: Der Angeklagte habe ein Video gekauft, das seine Persönlichkeitsrechte nicht massiver hätte verletzen können. "Ich bin froh und dankbar, dass mein Publikum mir trotz der gewaschenen schmutzigen Wäsche treu geblieben ist", erklärte der 59-Jährige in einer Stellungnahme.

Bereits zum vierten Mal war der Streit nun vor einem Gericht verhandelt worden. Der Journalist war in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden, in zweiter Instanz aber wieder freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht hatte den Freispruch kassiert und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen.

Das neue Urteil ist nun womöglich nur eine weitere Etappe in dem Streit. "Es wird wahrscheinlich noch weitergehen", hatte Hensel zu Beginn der neuen Verhandlung gesagt. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht hier eine Entscheidung trifft."

Fischers Anwälte kündigten zudem an, ein Anfechtung des Urteils zu prüfen. Der Verteidiger des Angeklagten, Ulrich Ziegert, kritisierte in seinem Plädoyer, dass in der öffentlichen Wahrnehmung nicht der Journalist, sondern dessen Medium auf der Anklagebank gesessen habe. Man habe auf den Mann eingeschlagen, "um die Bild-Zeitung zu treffen".

Fischers Anwalt Christoph Knauer betonte dagegen, die Pressefreiheit habe ihre Grenzen im Persönlichkeitsrecht - vor allem dann, wenn es um die Intimsphäre gehe. "Pressefreiheit bedeutet, dem, den man konfrontiert, den freien Willen zu lassen." In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hatte Fischer gesagt, er habe verhindern wollen, dass "Pressefreiheit zur Erpresserfreiheit" verkommt.

"Ich hatte Angst um meine Existenz"

Vor Gericht schilderte der Kabarettist am ersten Prozesstag im Dezember, was er empfand, als er erfuhr, dass die Bild-Zeitung im Besitz des Videos sei: "Ich hatte Angst um meine Existenz." Die Zeitung sei sehr mächtig, gab Fischer zu bedenken. Er habe nur seine Ruhe haben und erreichen wollen, "dass ich nicht wieder in den Dreck gezogen werde". Aber: "Die Schlagzeile 'Huren, Huren, Huren' wird immer bleiben."

Für Diskussionen sorgte am Donnerstag die Abwesenheit eines Zeugen, der dem Journalisten damals unter falschem Namen das Sex-Video angeboten hatte. Der Mann hält sich nach Angaben seines Anwaltes im Ausland auf und habe nicht die Mittel, die Kosten für einen Flug auf sich zu nehmen. Im Übrigen habe die Axel-Springer-AG Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihn erstattet, daher fürchte er weitere rechtliche Schritte, sollte er nach Deutschland zurückkommen.

Fischers Anwälte warfen dem Verlag vor, die Anzeige nur erstattet zu haben, um den Zeugen davon abzuhalten, vor Gericht auszusagen. Die Anwälte des Angeklagten und der Axel-Springer-Verlag wiesen das zurück.

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