NSU-Prozess:Gericht lässt Anklage gegen Zschäpe zu

Das Münchner Oberlandesgericht hat die Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe in allen Punkten zugelassen. Auch vier ihrer mutmaßlichen Helfer müssen sich in dem Prozess, der im April beginnen soll, vor Gericht verantworten.

Der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts hat die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und gegen vier angebliche Helfer und Unterstützer der Terrorvereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in vollem Umfang zugelassen.

Zschäpe wird unter anderem Mittäterschaft an zehn Morden, schwere Brandstiftung sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Prozess wird voraussichtlich im April in München beginnen.

Im November 2012 hatte die Bundesanwaltschaft gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer Anklage erhoben. Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben sowie Holger G., Carsten S. und André E. müssen sich ebenfalls vor Gericht verantworten.

Zschäpe hatte gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Terrorgruppe NSU gegründet. 1998 war das Trio untergetaucht. Zwischen 2000 und 2006 soll es neun Kleinunternehmer mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin ermordet haben. Außerdem werden ihnen zwei Bombenanschläge in Köln angelastet, bei denen 2001 und 2004 insgesamt mehr als 20 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.

Vor einem Jahr flog das Trio nur durch Zufall auf, als Böhnhardt und Mundlos sich nach einem Banküberfall erschossen und Zschäpe danach die gemeinsame Wohnung in Brand setzte. Die Bundesanwaltschaft hatte daraufhin am 11. November 2011 Ermittlungen übernommen.

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