Streit um Nanga-Parbat-Finanzierung:Vilsmaier muss zahlen

'Nanga Parbat'

Regisseur Joseph Vilsmaier (li.) und Bergsteiger Reinhold Messner bei der Premiere von "Nanga Parbat".

(Foto: Ursula Düren/dpa)

Ende einer heftigen Schlammschlacht: Der Regisseur Joseph Vilsmaier und Produzent Chris Naumann streiten vor Gericht um die Finanzierung des Films "Nanga Parbat". Dabei geht es auch um persönliche Befindlichkeiten.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der Nanga Parbat bringt offenbar kein Glück: Viele deutsche Bergsteiger sind seit 1932 dort verunglückt - darunter auch der Bruder des berühmten Alpinisten Reinhold Messner. Nun sind auch die Macher des Bergsteiger- und Messner-Familiendramas "Nanga Parbat" vor Gericht abgestürzt: Nach einer heftigen Schlammschlacht in der mündlichen Verhandlung gehen sowohl der Regisseur Joseph Vilsmaier wie auch sein erbitterter Kontrahent, der Münchner Filmproduzent Chris Naumann, mehr oder weniger als Verlierer aus dem Prozess.

Vilsmaier wurde dazu verurteilt, rund 93.000 Euro Schadenersatz an seinen Gegner zu bezahlen - Naumann bleibt im Gegenzug auf rund 770.000 Euro seiner Forderung sitzen. Und die Prozesskosten müssen sich beide Kontrahenten teilen.

Auch wenn formal die Firmen EMF Ephesus Filmbeteiligungs GmbH und Perathon Medien GmbH Kläger und Beklagte sind, so saßen sich doch deren jeweilige Geschäftsführer Chris Naumann und Joseph Vilsmaier in dem Verfahren gegenüber. Es wurde dabei rasch deutlich, dass es in dem Streit neben dem Geschäft vor allem auch um persönliche Befindlichkeiten geht.

Naumann und seine GmbH sollten bei "Nanga Parbat" als Auftragsproduzenten fungieren, die Vilsmaier-Firma den Film herstellen. Der Hauptjob von Naumann war die Beschaffung von sieben bis acht Millionen Euro. Das wollte er mithilfe einer Firma im Rheinland realisieren, die private Vermögen verwaltet. Doch später warf Naumann diesem Investor und Vilsmaier vor, ihn ausgebootet und auf diese Weise massiv finanziell geschädigt sowie in seiner kaufmännischen Ehre verletzt zu haben. Prozesse gegen den Investor, der in der Zwischenzeit mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konfrontiert sein soll, wie in der Verhandlung anklang, hatte Naumann jedoch verloren.

Parallel zur Klage gegen Vilsmaiers GmbH hatte Naumann auch Strafanzeige gegen den Regisseur erhoben, weil dieser durch eine Falschaussage in dem früheren Verfahren Prozessbetrug begangen haben soll. Als die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen dazu jedoch einstellen wollte, legte Naumann Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

Nun hat der Vorsitzende der 7. Zivilkammer am Landgericht München I als Einzelrichter Joseph Vilsmaiers Perathon Medien GmbH dazu verurteilt, 93 435 Euro an Naumanns Ephesus Film zu bezahlen. Mit seinen unberechtigten Kündigungen habe die Perathon ihre vertraglichen Pflichten verletzt - denn anders als damals behauptet, sei die Ephesus Film keineswegs im Zahlungsverzug gewesen.

Naumann dürfe daher seinen entgangenen Gewinn einfordern, heißt es in dem Urteil. Allerdings müsse dabei rückschauend bedacht werden, dass der Film an der Kinokasse kein Erfolg gewesen sei. Und außerdem wäre es nach Meinung des Gerichts angesichts der damaligen Querelen Naumann nicht möglich gewesen, das vereinbarte Finanzbudget in voller Höhe bereitzustellen. Er hätte aber auch an den Filmfördermitteln beteiligt werden müssen.

Keinen Schadenersatz muss Vilsmaier wegen seiner angeblich rufschädigenden Äußerungen bezahlen - das Gericht konnte in diesem Punkt bei Chris Naumann keinen "bezifferbaren Schaden" erkennen. Der Streitwert ist auf rund 870.000 Euro festgesetzt worden.

Ungeachtet besonderer Honorarvereinbarungen, die eventuell mit den Anwälten getroffen worden sein können, bedeutet das Prozesskosten von wenigstens 33.000 Euro. Vilsmaier muss davon 41 Prozent zahlen, Naumann den Rest. Ob der Streit mit diesem Urteil aber tatsächlich beigelegt ist, dürfte eher fraglich sein.

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