Plagiatsvorwurf gegen Ministerin Schavan:Belastendes Büchlein

Wusste Annette Schavan es nicht besser? In der Plagiatsaffäre führen Unterstützer der Bildungsministerin immer wieder an, vor 30 Jahren hätten andere Zitierregeln gegolten als heute. Ein Heftchen, das der SZ vorliegt, belegt nun: Schavan verstieß in ihrer Doktorarbeit gegen gängige Zitation.

Von Roland Preuß

Das Heftchen muss ein Renner gewesen sein, damals bei den Erziehungswissenschaftlern in Düsseldorf. Gelbe Pappe und zwei Büroklammern halten es zusammen, dazwischen erfahren die Studenten auf 32 Seiten Schreibmaschinentext alles Wichtige zum wissenschaftlichen Handwerkszeug. "Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten" heißt das Werk, geschrieben hat es der Düsseldorfer Pädagogik-Professor Wolfgang Kramp, einer der Herausgeber ist Gerhard Wehle, der Doktorvater von Annette Schavan. Im Jahre 1978 ging es bereits in die 8. Auflage.

Das Düsseldorfer Uni-Heftchen ist inzwischen eine Art Beweismittel im Plagiatsverfahren gegen die Bundesbildungsministerin. Am kommenden Dienstag könnte der Rat der Philosophischen Fakultät darüber entscheiden, ob er Schavan den Doktortitel aberkennt, weil sie fremde Texte ohne sauberen Nachweis übernommen hat.

Schavan hatte ihre Dissertation zu "Person und Gewissen" im Jahr 1980 bei den Düsseldorfer Erziehungswissenschaftlern eingereicht. Das Heft von 1978 dokumentiert, wie damals an Schavans Institut die Zitierregeln waren. In der Debatte um die Plagiatsvorwürfe konnte man in den vergangenen Monaten den Eindruck gewinnen, die Pädagogen waren einst die Anarchisten unter den Wissenschaftlern.

Lässige Zitierregeln?

Unterstützer Schavans hatten ihre Arbeitsweise als damals nicht unüblich dargestellt. Wer von einer Täuschungsabsicht Schavans spreche, so wie ein interner Bericht der Uni Düsseldorf, berücksichtige nicht richtig, wie man damals Doktorarbeiten in dem Fach geschrieben habe. Das klingt nach lässigen Zitierregeln. Andere Wissenschaftler argumentieren, Schavans Doktorvater habe sich nicht habilitiert und deshalb das wissenschaftliche Handwerk selbst nicht beherrscht.

Das alte Heftchen belegt das Gegenteil: Auf gut zweieinhalb Seiten fächert es die Zitierregeln auf. "Geistiger Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt", mit diesen Worten beginnt der Absatz zur "Zitierpflicht" - und in strengem Ton geht es weiter. Der Verstoß gegen Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens habe "schon manchen Wissenschaftler um Ehre und Karriere und manchen Prüfungskandidaten um den Erfolg seiner Bemühungen gebracht. Und das ist gut so."

Kramp hat eine Art Brandpredigt an die Studierenden verfasst, Abschreiben und Schludern waren ja schon damals weit verbreitet. So huldigt der Professor dem "Gebot der intellektuellen Redlichkeit" und fordert schon bei Thesenpapieren "alle wörtlichen und sinngemäßen Entlehnungen aus fremden Texten kenntlich zu machen".

Genau darum geht es im Fall Schavan. Auch bei der sinngemäßen Übernahme fremder Gedanken, dem Paraphrasieren, gab es klare Regeln. "Wenn man längere Ausführungen eines Autors zusammenfassend wiedergeben will, kommt an Stelle eines wörtlichen nur ein sinngemäßes Zitat, das man in eigene Worte fassen muss, in Frage."

Dokumentation der Plagiatsstellen - zur Ansicht in die Grafik klicken.

Schavan hatte an vielen Stellen jedoch ganze Sätze fremder Autoren übernommen. Ihre jüngste Entschuldigung, sie habe nur "Flüchtigkeitsfehler" begangen, ist damit nicht haltbar.

Ihr Doktorvater, Gerhard Wehle, erinnert sich noch an das Heftchen. Das habe der Kollege gemacht, der sich vor allem mit Schulpädagogik befasst habe, sagt er. Dass Schavan die Regeln nicht kannte, ist schwer vorstellbar. Sie war zwei Semester lang sogar studentische Hilfskraft bei Professor Wehle. Mittlerweile ist nur noch ein Exemplar des Heftchens greifbar. Wehle selbst hat keines mehr. "Ich habe das Zeugs vor ein paar Jahren dann doch ins Altpapier geworfen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: