Hygiene-Pranger im Internet:Unausgegorene Hygienevorschriften

Pizzakartons

Schimmel in der Pizzeria? Im Landkreis Erding ist ein italienisches Restaurant im Hygiene-Pranger eingetragen.

(Foto: codswollop / photocase.com)

Eigentlich soll der so genannte Hygiene-Pranger für mehr Tansparenz sorgen. Doch der Fall eines italienischen Restaurants aus dem östlichen Landkreis zeigt, warum die Aufregung um die Gesetzesnovelle nach wie vor anhält. Wirtevertreter fordern "die ersatzlose Abschaffung".

Von Sarah Schiek

Verbraucherschützer begrüßen es als ersten Schritt zu mehr Transparenz in der Lebensmittelbranche, Gastronomenverbände hingegen wettern gegen den "Internet-Pranger": Seit dem 1. September 2012 stellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Verstöße gegen das Lebens- und Futtermittelrecht ins Internet.

Sämtliche Überschreitungen von Grenzwerten und Höchstmengen, aber auch erhebliche Verstöße gegen Hygienevorschriften sowie den Gesundheits- und Täuschungsschutz müssen bei einer Bußgeldandrohung von mehr als 350 Euro veröffentlicht werden. 113 Einträge finden sich mittlerweile auf der bayernweiten Liste, seit kurzem ist auch ein Betrieb aus der Region Erding darunter. Der Fall des italienischen Restaurants aus dem östlichen Landkreis zeigt, warum die Aufregung um die Gesetzesnovelle nach wie vor anhält. Zu Unrecht, wie die Geschäftsführerin des italienischen Restaurants findet.

Einzelne kleine Schimmelflecke

"Klar, es war nicht alles perfekt, aber im Internet klingt das viel massiver, als es war", sagt die Frau, die ihren Namen nicht nennen möchte. Bei der "verschimmelten Seitenwand" im Kühlraum oder dem "angeschimmelten Lüftungsgitter des Kühlaggregats" habe es sich lediglich um einzelne kleine Schimmelflecken gehandelt. "So etwas kommt in jedem privaten Kühlschrank vor, die Qualität der Lebensmittel ist bei uns nie beeinträchtigt worden", beteuert sie. Inzwischen hat sie die Lagerhalle neu verputzen lassen, neue Regale angeschafft und für die Dokumentation des Wareneingangs, der Temperaturüberwachung, der Reinigung und Hygienebelehrung Listen erstellt. Dass die Mängel behoben sind, ist auch im Internet vermerkt. Trotzdem - laut Gesetz bleibt der Eintrag dort für insgesamt sechs Monate einsehbar.

Diese Regelung ruft auch beim Bayerische Hotel- und Gaststättenverband scharfe Kritik hervor: Selbst bei einmaligen und sofort beseitigten Mängeln könnten Unternehmen "in den Ruin getrieben werden", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Wirtevertreter fordern daher "die ersatzlose Abschaffung des Internet-Prangers".

Auch Franz Haas, stellvertretender Dehoga-Kreisvorsitzender Erding, hält das neue Gesetz "nicht für den richtigen Weg." "Wie eine Strafe ausfällt, ist immer auch Auslegungssache des jeweiligen Kontrolleurs", findet er und verweist auf die Landeshauptstadt München, wo inzwischen keine Verstöße mehr ins Internet gestellt werden. Nachdem bereits mehrere Gastronomen erfolgreich gegen ihre Namensnennung vorgegangen waren, hat das dortige Kreisverwaltungsreferat die Veröffentlichungen bis auf weiteres ausgesetzt. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof soll Klarheit bringen. "Daran sieht man ja, dass keine Rechtsgrundlage da ist", meint Haas.

Beim Landratsamt Erding sieht man darin jedoch keine Handlungsmöglichkeit. Wie dessen Sprecherin Christina Centner mitteilte, sei man untere Staatsbehörde und habe damit die Normen nach Weisung der Regierung von Oberbayern zu vollziehen: "Das heißt, solange das Gesetz existiert, ist dieses zu befolgen - nicht zu bewerten." Da die betroffene Gastronomin keine rechtlichen Schritte eingeleitet habe und es ansonsten nur weitere zwei laufende Verfahren gebe, lägen bislang auch keine Klagen vor. Bis zum Stichtag am 1. September wurden rund 1484 Betriebskontrollen während des vergangenen Jahres vorgenommen. Ein Bußgeld von mehr als 35o Euro verhängten die Lebensmittelkontrolleure nur in vier Fällen.

"An manchen Stellen muss nachgebessert werden"

Das LGL hat inzwischen selbst sogenannte konkretisierte Vollzugshinweise herausgegeben. "Das Gesetz ist ja noch neu, da muss an manchen Stellen nachgebessert werden", erklärte die LGL-Sprecherin Claudia Schuller. Künftig sollen schnell beseitigbare Mängel nur dann veröffentlicht werden, wenn sie wiederholt auftauchen, außerdem müssten sie die Qualität der Lebensmittel direkt betreffen. "Bauliche Mängel wie die berühmte gesprungene Fliese zählen also nicht", sagte Schuller.

Auch eine konkrete Begründung seitens der Lebensmittelkontrolleure, warum ein Bußgeld von mindestens 350 Euro verhängt werden soll, sei nun erforderlich, während ein verdichtetes Anhörungsverfahren und eine Clearingstelle auf Landesebene für einen besseren Dialog zwischen beiden Parteien sorgen soll. Wie Schuller erklärte, werden die Vollzugshinweise auch rückwirkend umgesetzt. Die ersten Betroffenen wurden schon aus dem Netz genommen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: