RAF: Der Fall Becker:Bundesanwaltschaft pocht auf Aktenfreigabe

Zunächst hieß es, Verena Becker habe mit dem Verfassungsschutz kooperiert. Die Bundesanwaltschaft bezweifelt dies und will jetzt die Akten einsehen.

Die Bundesanwaltschaft will im Fall des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback die Freigabe gesperrter Staatsschutzakten fordern. Dies geschehe aufgrund der Erkenntnisse, die die Hausdurchsuchung bei der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker vergangene Woche erbracht hätten, sagte ein Behörden-Sprecher am Montag in Karlsruhe. Das Bundesinnenministerium hatte diese Akteneinsicht bislang verweigert.

RAF: Der Fall Becker: Verena Becker wird verdächtigt, am Mord von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 beteiligt gewesen zu sein.

Verena Becker wird verdächtigt, am Mord von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 beteiligt gewesen zu sein.

(Foto: Foto: dpa)

Der Antrag solle in den kommenden Tagen beim Bundesinnenministerium gestellt werden. Die Umstände des von RAF-Terroristen am 7. April 1977 in Karlsruhe verübten Attentats auf Buback und zwei Begleiter sind nach wie vor ungeklärt.

Becker wird verdächtigt, am Anschlag auf Buback am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits vor zwei Jahren Akteneinsicht bei Ermittlungen zu dem damals ebenfalls verdächtigen Ex-Terroristen Stefan Wisniewski beantragt.

Die Öffnung der Akten könnten Deutschland "Nachteile" bringen

Das Innenministerium lehnte damals ab mit einem Verweis auf Nachteile, die Deutschland bei einer Veröffentlichung des Akteninhalts drohten. Unterdessen forderte auch der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf, die geheimen Verfassungsschutzakten zu Becker freizugeben.

"Diese Akten müssen zwingend den Ermittlungsbehörden ausgehändigt werden", sagte Wiefelspütz dem Kölner Stadt-Anzeiger. Es stehe "der ganz böse Verdacht im Raum, dass da eine Art Kronzeugin besonders geschützt werden könnte". Belege dafür, dass Becker früher mit dem Staatsschutz kooperierte, sieht die Bundesanwaltschaft nicht.

Becker war vergangene Woche verhaftet worden, nachdem DNA-Spuren auf damaligen Bekennerbriefen und bei ihr gefundene persönliche Notizen den Verdacht der Beteiligung an dem Buback-Attentat erhärtet hatten. Gegen Becker, die bei ihrer Festnahme im Mai 1977 die Mordwaffe mit sich trug, war wegen des Buback-Mordes ermittelt worden. Das Verfahren wurde aber 1980 eingestellt, und die wegen anderer Taten zu lebenslänglich verurteilte Terroristin 1989 nach zwölf Jahren Haft begnadigt.

Die Bild-Zeitung berichtete am Montag unter Berufung auf Stasi-Akten, dass Becker bereits seit 1972 Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt haben soll. Die Zeitung zitiert einen Aktenvermerk der Stasi-Hauptabteilung II/2 vom 2. Februar 1978.

Dort heißt es dem Blatt zufolge: "Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B.(ecker) seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet beziehungsweise unter Kontrolle gehalten wird." Die Bundesanwaltschaft bezeichnete den in den Stasi-Akten erhoben Vorwurf als bekannt und bereits widerlegt. Die behauptete Zusammenarbeit habe sich nicht bestätigt, hieß es in Karlsruhe.

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