Amok-Alarm in Sachsen-Anhalt:Schülerin feuert Schreckschusswaffe ab

Ein Amok-Alarm an einem Gymnasium in Wernigerode ist glimpflich ausgegangen: Als eine 15-Jährige eine Schreckschusspistole im Unterricht abfeuerte, wurden zwei Jugendliche nur leicht verletzt. Das Mädchen ist eine Wiederholungstäterin.

Mit einer Schreckschusspistole hat eine 15-Jährige an einem Gymnasium in Wernigerode während des Unterrichts in die Luft geschossen. Dabei erlitt ein 14 Jahre alter Mitschüler ein Knalltrauma, wie die Polizei in Sachsen-Anhalt mitteilte. Ein zweiter Junge sei bei dem Zwischenfall leicht im Gesicht verletzt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Das Mädchen war eine Wiederholungstäterin: Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte einen Bericht der Mitteldeutschen Zeitung, dem zufolge die damals 13-Jährige bereits im November 2011 mit vier Messern und einer Axt in ein Gymnasium im Nachbarort Ballenstedt gezogen war und dort Feuer gelegt hatte. 400 Schüler und 40 Lehrkräfte wurden damals in Sicherheit gebracht. Eine Lehrerin erlitt einen Schock, verletzt wurde niemand. Zum Motiv des Vorfalls hieß es, das Mädchen sei möglicherweise psychisch krank gewesen.

Nach dem aktuellen Vorfall in Wernigerode stürmten Schüler aus Angst aus dem Klassenzimmer und aus der Schule, andere verharrten geschockt. Die Lage sei zunächst völlig unübersichtlich gewesen, sagte ein Sprecher des Gymnasiums. Einem Jungen gelang es laut Polizei, die 15-Jährige auf dem Flur zu überwältigen. Er nahm ihr die Waffe ab. Die Polizei evakuierte das Gymnasium und durchsuchte das Gebäude. Der Unterricht wurde in allen Klassen abgebrochen. Psychologen vom Kriseninterventionsteam boten Hilfe an. Besorgte Eltern und Großeltern standen vor der Schule, um Schüler abzuholen. Polizei und Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot vor Ort.

Das Motiv des Mädchens war zunächst unklar, auch die Herkunft der Schreckschusswaffe. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen die Schülerin wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie wurde vorläufig festgenommen.

"Es muss nun auch geprüft werden, was mit ihr wird", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. So sei noch unklar, ob sie wieder nach Hause könne, in Untersuchungshaft genommen oder in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werde.

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