Fall Mollath:Neue Vorwürfe gegen Generalstaatsanwalt Nerlich

Die Opposition im Bayerischen Landtag fühlt sich im Fall Mollath belogen. Weil Grüne und Freie Wähler den Nürnberger Generalstaatsanwalt für befangen halten, legten beide Fraktionen jetzt nach. Sie machen ihren Vorwurf gleich an mehreren Punkten fest.

Von Frank Müller und Olaf Przybilla

Der Fall Mollath wird immer mehr zum Politikum. An diesem Donnerstag berät der Landtag über einen Dringlichkeitsantrag der Grünen und der Freien Wähler, in dem gefordert wird, den Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vom Fall Mollath wegen Befangenheit zu entbinden. Nachdem das Justizministerium zuletzt die Kritik damit erwidert hatte, ein Staatsanwalt werde öffentlich diskreditiert, ohne nur den geringsten Beweis für eine Befangenheit Nerlichs vorzulegen, legten beide Fraktionen inzwischen nach. Sie machen den Vorwurf von Befangenheit an mehreren Punkten fest.

So habe Nerlich im Rechtsausschuss behauptet, der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank habe keine Belege für steuerstrafrechtliche Verstöße geliefert. "Das war eindeutig die Unwahrheit", sagt Martin Runge, Fraktionsvorsitzender der Grünen. In dem Bericht sei davon die Rede, wie Geldgeschäfte künstlich aufgesplittet worden seien, wie bewusst und gravierend gegen formelle Vorschriften des Geldwäschegesetzes verstoßen, wie Geld schwarz übergeben und der "Tatbestand der Verkürzung der Grunderwerbssteuer" erfüllt worden sei.

Tatsache sei, dass die Hinweise Mollaths und die internen Ermittlungen der Bank, die erst durch Angaben Mollaths eingeleitet wurden, seit 2012 zur Einleitung von Steuerstrafverfahren geführt hätten. Insgesamt fanden sich in seinen Akten zwölf Seiten mit brauchbaren Hinweisen für die Steuerfahnder.

Zudem sei Nerlich bereits als Präsident des Amtsgerichts Nürnberg mit der Causa befasst gewesen. "Er müsste nun also über die Überprüfung seines eigenen Handelns entscheiden", kritisieren Freie und Grüne. Nerlich verteidige bis heute die Entscheidung der Finanzbehörden, den Hinweisen Mollaths nicht nachzugehen.

Freilassung wäre "Katastrophe"

Überdies sei die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in der Wochenzeitung Die Zeit kürzlich mit der Aussage zitiert worden, ein möglicher Freispruch für Mollath sei eine Katastrophe für das bayerische Volk. Werde der Fall nun auf politischen Druck hin wegen Flüchtigkeitsfehlern neu verhandelt, so werde die Justiz womöglich gezwungen, "einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen". Angesichts solcher Aussagen sei es zu befürchten, dass unter der Leitung von Nerlich im Wiederaufnahmeverfahren vor allem die Umstände ermittelt würden, die Mollath möglicherweise belasten könnten. Nicht aber ihn entlastende Umstände.

Das Justizministerium sowie Generalstaatsanwalt Nerlich wollen sich im Ausschuss ausführlich zu den Vorwürfen äußern. Die Darstellung in der Zeit wies Nerlich vorab in einer schriftlichen Stellungnahme scharf zurück. Zutreffend sei, dass er einer Redakteurin gesagt habe, die Begründung des Urteils im Prozess gegen Mollath enthalte Unrichtigkeiten. Er habe auch darauf hingewiesen, dass bei der Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zu prüfen sei, inwieweit sich diese Unrichtigkeiten auf das Ergebnis einer Entscheidung des Landgerichts auswirken könnten.

Weder Nerlich selbst noch einer seiner Mitarbeiter habe sich aber in "irgendeiner Weise dahin geäußert, dass auf politischen Druck hin die Justiz gezwungen werde, einen gefährlichen Mann zu entlassen". Die Zeitung wollte sich am Mittwoch nicht zu Nerlichs Stellungnahme äußern.

Ein weiterer Dringlichkeitsantrag soll sich mit Aussagen des Präsidenten des Landesamtes für Steuern, Roland Jüptner, befassen. Auch ihm werfen Oppositionsparteien vor, im Landtag nicht die Wahrheit gesagt zu haben.

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