Fall Megaupload:Kim Dotcom darf Neuseelands Geheimdienst verklagen

Das Ausspionieren des umstrittenen Internetunternehmers Kim Dotcom war nach einer Entscheidung eines neuseeländischen Gerichts ungesetzlich. Der Gründer von Megaupload kann nun den Geheimdienst verklagen und Schadenersatz fordern.

Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Schmitz darf Neuseelands Geheimdienst verklagen, weil dieser ihn im Zuge von US-Ermittlungen wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen ausspioniert hat. Ein Berufungsgericht lehnte am Donnerstag einen Antrag der neuseeländischen Regierung ab, eine frühere Gerichtsentscheidung zugunsten von Schmitz für ungültig zu erklären. Damit kann der Gründer des Online-Diensts Megaupload nun Schadenersatz fordern.

Der neuseeländische Geheimdienst Government Communications Security Bureau (GCSB) muss nach der Gerichtsentscheidung Unterlagen zu der Frage freigeben, welche Informationen zu Schmitz er an ausländische Dienste weitergegeben hat.

Die neuseeländische Regierung entschuldigte sich bereits bei Dotcom für die Überwachung seiner Villa. Dotcom war im Januar 2012 zusammen mit drei in Neuseeland wegen des Vorwurfs massenhafter Urheberrechtsverletzungen verhaftet worden.

Dabei spielten auch die Erkenntnisse aus der Überwachung eine maßgebliche Rolle. Im Februar 2012 kam Dotcom gegen eine Kautionszahlung frei und kämpft nun gegen seine Auslieferung in die USA, wo ihm der Prozess gemacht werden soll. In der Zwischenzeit startete er die neue Plattform "Mega" für die Speicherung und den Tausch von Dateien.

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