Urteil zu Erstattung von Unterrichtsmaterial:Obergeizhälse im Amt

Nachhilfe für Schulkinder

Ein Mathelehrer kann ohne Mathebuch nicht unterrichten. Deshalb muss der Arbeitgeber dem Pädagogen das Unterrichtsmaterial stellen, hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt befunden.

(Foto: dpa)

Der Rechtsstreit ging über drei Instanzen und dauerte fast fünf Jahre. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Mathelehrer nicht selbst für sein Mathebuch aufkommen muss. Der klagende Pädagoge darf sich über knapp 15 Euro freuen - das Land Niedersachsen ist blamiert.

Ein Kommentar von Detlef Esslinger

Manchmal hilft ein Vergleich, um die Absurdität mancher Dinge klarzumachen. Nur mal angenommen, ein Controller müsste den Computer mitbringen, den er im Büro benötigt - oder ein Polizist die Uniform, die vorgeschrieben ist. Verrückt, sowas?

Für die Lehrer in Niedersachsen war genau dies bisher Realität. Nun hat das Bundesarbeitsgericht Schluss mit einer überaus eigenartigen Praxis gemacht: dass Lehrer die Schulbücher bezahlen müssen, ohne die sie nicht unterrichten können.

Vordergründig ging es in dem Verfahren um einen läppischen Betrag, um 14,36 Euro. So viel hatte ein Hauptschullehrer aus Buxtehude ausgegeben, um das gleiche Mathematikbuch zu haben wie seine Schüler. In jedem seriösen Betrieb hätte er bei seinem Chef die Quittung dafür eingereicht, und der hätte kein Aufhebens gemacht; erst recht nicht bei dem Betrag.

In Niedersachsen aber legt der Arbeitgeber Staat Wert darauf, sämtliche Behördenklischees zu bestätigen: Zwei Ämter halten sich für unzuständig, 14,36 Euro zu erstatten, und anstatt die Frage unter sich zu klären, verweist ein Amt den Beschäftigten ans andere. Über drei Instanzen und fast fünf Jahre ist die Sache gegangen; ein Streit weniger um Geld als um ein Prinzip.

Fazit: Wer solche Obergeizhälse im Amt hat wie die Schulverwaltung Niedersachsen, der kann sich manche Nachwuchs-Kampagne für den öffentlichen Dienst sparen.

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