Tipps für Verbraucher:Die größten Ernährungsschwindel

Gefärbte Oliven, gestreckter Kaffee und dieselben Kekse mal teuer, mal billig: Wenn Lebensmittelhersteller Kunden anschwindeln wollen, werden sie richtig kreativ. Viele der Machenschaften sind legal, Verbraucher bleiben ahnungslos zurück.

Dirk Zblewski

Essen und Trinken muss jeder. Und das machen sich viele Hersteller und Händler zunutze. Oft verbirgt sich hinter Lebensmitteln eine Schummelei, von der viele Verbraucher nichts ahnen. Produkte werden zur Gewinnvermehrung gestreckt, durch Färbemittel "veredelt" oder gleiche Ware wird in unterschiedlichen Verpackungen verkauft: einmal günstig, einmal teuer. Rechtlich ist das häufig völlig in Ordnung.

In Kooperation mit dem Norddeutschen Rundfunk zeigen wir, wie Lebensmittelhersteller tricksen.

Gestreckter Kaffeegenuss

Eine Tasse Kaffee - für viele das Richtige zum Pause machen, Freunde nach Hause einladen oder um morgens in Gang zu kommen.

Findige Hersteller kamen auf die Idee, den Kaffee einfach zu strecken und damit mehr Geld zu verdienen: Sie mischten dem Kaffeepulver Maltodextrin zu - eine Zuckerart, die in der Lebensmittelindustrie oft als günstiger Füllstoff eingesetzt wird. Kaffee und Streckmittel stehen dabei ungefähr im Verhältnis 90 zu zehn. Im gleichen Mischungsverhältnis wird auch Karamell gerne zum Strecken verwendet.

Für Käufer im Supermarkt ist dies beim Griff ins Regal auf den ersten Blick kaum zu erkennen. In der Aufmachung entspricht der verlängerte Kaffee nahezu dem normalen Produkt. Verführerisch dampft auf der Packung der Kaffee aus der Tasse. Lediglich Aufschriften wie etwa "Melange" deuten darauf hin, was wirklich drin steckt - und das Kleingedruckte. Dass dies beim Kaffeekauf ausgiebig studiert wird, ist eher unwahrscheinlich.

Angepriesen wird so ein Kaffee dann trotzdem beispielsweise als "vollmundig und edel". Verbraucherschützer monieren, dass der Zusatz des vergleichsweise billigen Maltodextrin zum teuren Kaffee den Produzenten die Möglichkeit gebe, viel Geld zu sparen. Denn nicht nur der Füllstoff ist günstiger als die gleiche Menge Kaffee. Es werden auch weniger Steuern fällig. Mehr als den Zorn der Kaffeefreunde müssen die Hersteller übrigens nicht fürchten: Denn weil - sehr klein - auf der Verpackung zu lesen ist, dass Zucker zugesetzt ist, gibt es rechtlich keine Probleme.

Bunte Oliven

Der Sage nach brachte die griechische Göttin Athene den Olivenbaum unter die Menschen - als Geschenk für die Einwohner der Stadt Athen. Auch norddeutsche Olivenfans dürfte dies freuen, denn Oliven sind nicht nur lecker, sondern auch gesund. Wegen der in Frucht und Öl enthaltenen ungesättigten Fettsäuren sollten sie nach Meinung vieler Ernährungsexperten auf keinem Speiseplan fehlen.

Wichtig dabei ist die Trennung zwischen grünen und schwarzen Oliven: Grüne Oliven wurden unreif geerntet, schwarze reif. Letztere gelten bei Olivenfreunden als Delikatesse, weil sie vielen besser schmecken. Was also tun Hersteller, um an die begehrten schwarzen Oliven zu kommen? Sie färben grüne Oliven einfach schwarz.

Selbst Olivenkenner haben Schwierigkeiten, die gefärbte Olive als ursprünglich grüne Frucht herauszuschmecken. Für unkundige Verbraucher ist dies nahezu unmöglich. Allenfalls an der Form ist die Schummelolive zu erkennen - weil sie von den Proportionen her wie eine grüne aussieht und nicht so schrumpelig ist wie das schwarze Original.

Verbraucher beschweren sich immer wieder auf der Internetseite Lebensmittelklarheit.de, nicht zwischen den Oliven unterscheiden zu können und im Laden zu den falschen zu greifen. Sie bemängeln stets den fehlenden Hinweis auf dem Etikett des Glases.

In der Tat fehlt auf der Vorderseite meist jeder Hinweis auf den Färbeprozess. Erst der Blick auf die Zutatenliste offenbart den Einsatz des Stabilisators Eisen-2-Gluconat beziehungsweise Eisen-2-Lactat; beide Verbindungen werden als Färbemittel eingesetzt. Vereinzelt weisen Firmen in kleiner Schrift seitlich auf dem Olivenglas auf Färbung hin.

Bei Oliven, die etwa auf dem Markt lose verkauft werden oder beim Italiener auf der Pizza landen, muss die Trickserei mit der Farbe übrigens angegeben sein. Bei verpackter Ware hingegen nicht.

Ein Keks, zwei Preise

Wer regelmäßig bei Discountern einkauft, kennt sie: No-Name-Produkte, die günstige Alternative zur Markenware. Ein Merkmal ist die schlichte Verpackung, nichts soll vom Produkt ablenken.

Was lange Zeit die Domäne von Aldi & Co war, wurde in den vergangenen Jahren zunehmend von anderen Supermärkten nachgemacht: Als Eigenmarke verpackt, bieten die Läden immer häufiger eine Fülle von Produkten zu niedrigen Preisen an. Die Supermärkte versuchten so, Kunden zu gewinnen. Denn bei den No-Names bemerkten die Verbraucher ziemlich schnell, dass dahinter Markenprodukte in der schlichten Verpackung steckten.

Doch eine Eigenmarke war Händlern wie Real oder Edeka offenbar nicht genug. Seit geraumer Zeit haben sie neben der günstigen auch eine teure Eigenmarke im Angebot. Diese wird oft als qualitätvoll angepriesen, steckt in schicken bunten Verpackungen, die dem Kunden suggerieren sollen, dass er etwas besonders Edles mit nach Hause nimmt. Doch gibt es tatsächlich einen Unterschied?

Die Billig-Schoko-Butterkekse einer großen Handelskette jedenfalls sehen der Nobel-Ausführung ziemlich ähnlich: Vorder- und Rückseite sehen identisch aus. Der Blick auf die Verpackung verrät: Gleiche Zutaten. Auch die Verkostung durch einen Bäckermeister ergibt: kein Unterschied zwischen dem teuren Keks und der günstigen Variante. Der Preisunterschied zwischen beiden Produkten beträgt 30 Cent. Ebenfalls keine Unterschiede zwischen günstig und teuer schmeckte der Tester bei Mandarinen und Erdnüssen. Auch hier liegt das vermeintliche Nobel-Produkt im Preis wesentlich höher.

Auch wenn die Supermärkte ihren Kunden erzählen, dass alleine die aufwändig gestaltete Verpackung den höheren Preis rechtfertige, sehen Handelsexperten dies kritisch: Goldglanz rechtfertigt den krassen Preisunterschied zwischen zwei gleichen Keksen nicht.

Ein Wundergas für Fleisch

Seit jeher gilt bei Fleisch und Wurst: Sieht es komisch aus, besser weg damit. Frische Ware sollte eine ansprechende rote oder rosige Farbe haben, Altes ist hell bis gräulich, so die Faustregel.

Ganz sicher können Verbraucher damit jedoch nicht mehr sein, seitdem in der Fleischbranche ein Verfahren eingesetzt wird, mit dem Waren auch nach Tagen aussehen wie frisch. Auch Gehacktes wird gerne so behandelt. Der Hinweis auf das wundersame Frische-Tuning findet sich meist klein gedruckt neben der Zutatenliste der Produkte: Unter Schutzgasatmosphäre verpackt.

Wovor das Gas schützt, ist nicht zu lesen. Auch ist kein Hinweis darauf zu finden, woraus die ominöse "Schutzgasatmosphäre" überhaupt besteht. Um den natürlichen Alterungsprozess zu verschleiern, pumpen viele Hersteller von Frischfleisch und Gehacktem ein Gasgemisch mit viel Sauerstoff in die Verpackung.

Das für die ansprechende Farbe verantwortliche Gas hat eine für Verbraucher unangenehme Nebenwirkung. Während optisch Schlachtfrische vorgegaukelt wird, lässt das Gemisch das Fleisch rasch altern. So stellte das staatliche Max-Rubner-Institut in einer Studie fest, dass derartig behandelte Ware oft ranzig schmecke und zäh wirke - also keinesfalls so frisch sei, wie sie daherkomme. Ein Gasgemisch-Hersteller gibt offen zu, dass die Behandlung das Wachstum bestimmter Bakterien fördert.

Für die Fleischhersteller hat es trotzdem einen Vorteil. Wurst und Fleisch lassen sich so besser vermarkten. Fleisch-Freunden bleibt da nur eines: Gehacktes und anderes Fleisch besser beim Schlachter des Vertrauens holen - ohne Schutzgasatmosphäre.

Das Lebensmittelbuch regelt den Fruchtsaftgehalt

Das Jahr 1962 bringt den Verbrauchern in Deutschland etwas bahnbrechend Neues: Ein Buch soll regeln, woraus Lebensmittel bestehen dürfen. Es ist die Geburtsstunde des Lebensmittelbuches.

Seitdem wird darin in immer wieder überarbeiteter Auflage penibel und paragrafenlang aufgeschrieben, was etwa in die Wurst darf - und was nicht. Was auf den ersten Blick verbraucherfreundlich aussieht, entpuppt sich beim näheren Hinsehen als merkwürdiges Regelwerk.

Ernährungslügen

Das Lebensmittelbuch regelt Verfahren in der Lebensmittelherstellung.

(Foto: NDR)

So erlaubt das Deutsche Lebensmittelbuch, dass Fruchtsaftgetränke einen Anteil von lediglich 12 Prozent Frucht enthalten müssen - obgleich Firmen auf der Verpackung mit saftigen Orangen werben.

Weitere Beispiele: In Fleischsalat müssen nur 25 Prozent Fleisch, in Fischsalat nur 20 Prozent Fisch enthalten sein. Erlaubt ist, dass Speiseeis lediglich mit Pflanzenfett und entrahmter Milch hergestellt wird. Das Lebensmittelbuch lässt Früchtetee zu, in dem hauptsächlich Fruchtaroma für den Geschmack verantwortlich ist. Im Apfelrotkohl verlangt das Werk einen winzigen Apfelanteil von zwei Prozent.

Verantwortlich für die Regelungen ist die Lebensmittelbuchkommission. Sie ist besetzt mit Verbraucherschützern, Vertretern von Lebensmittelüberwachung, Forschern und der Lebensmittelindustrie. Letztere scheinen sich bei Entscheidungen über Inhaltsstoffe und Herstellungsweisen häufig durchzusetzen.

Genaueres lässt sich aber nicht sagen. Alle Protokolle der Sitzungen sind geheim, kaum etwas dringt nach draußen. Wie Regeln gemacht werden, verrät aber selbst viel über die Ergebnisse: Die Kommission des Lebensmittelbuches setzt die Regeln für die Verfahren nicht im Vorfeld der Verhandlungen selbst fest, sondern passt sie den Verarbeitungsprozessen der Firmen an. Die Regeln orientieren sich also stark an der Branche

Die Folge: Nuss-Nougat-Creme ist mit einem Nussanteil von schlappen 13 Prozent ebenso erlaubt, wie Schokobrötchen mit einem Anteil von fünf Prozent Schokolade - in der Schokolade.

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