Berlin contra Google:60 Dollar Taschengeld

Google digitalisiert für seine "Weltbibliothek des Wissens" ungefragt Bücher. Die Bundesregierung kämpft nun vor einem US-Gericht für die Rechte deutscher Autoren.

Heribert Prantl

Auch Goethe musste von etwas leben: Am 11. Januar 1825 schrieb er einen langen Brief an die "Hohe Deutsche-Bundesversammlung", in dem er ebenso inständig wie forsch um den Schutz seiner Werke gegen unerlaubten Nachdruck bat. Ein Urheberrecht gab es damals nicht; es gab nur einzelne fürstliche Privilegien. Goethes Brief hatte gewissen Einfluss auf die Entwicklung des Urheberrechts, das seit 1870 das "geistige Eigentum" anerkennt und schützt - auch dann, wenn der Geist der Autoren nicht ganz so groß ist wie der von Goethe.

Berlin contra Google: Für seine "Weltbibliothek des Wissens" hat sich Google über das Urheberrecht hinweggesetzt. Autoren weltweit sollen nun mit einem Taschengeld entschädigt werden.

Für seine "Weltbibliothek des Wissens" hat sich Google über das Urheberrecht hinweggesetzt. Autoren weltweit sollen nun mit einem Taschengeld entschädigt werden.

(Foto: Foto: ap)

Geistiges Eigentum zerbröselt

So einen guten Einfluss auf die weitere Entwicklung des Urheberrechts erhofft sich auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) von dem langen Brief, den sie soeben an ein amerikanisches Gericht geschrieben hat, an den United States District Court, Southern District of New York.

Das Urheberrecht, eine Art Arbeitsrecht für Autoren und Künstler, befindet sich heute wieder in einer Situation, die der von 1825 nicht unähnlich ist. Es besteht die Gefahr, dass geistiges Eigentum im Internet zerbröselt. Das World Wide Web gefährdet das Verfügungsrecht der Kreativen über ihre Arbeit. Und vor dem US-Gericht wird eine Sache verhandelt, die global für die Zukunft des Urheberrechts wichtig ist. Es hat über einen Vergleich zu entscheiden, der zwischen US- Autoren- und Verlegerverbänden und der Suchmaschinen-Firma Google geschlossen worden ist.

Google hatte 2004 ohne Genehmigung der Autoren oder Rechteinhaber damit begonnen, Bücher aus Bibliotheken (auch von deutschen Autoren) einzuscannen, um so eine "Weltbibliothek des Wissens" aufzubauen - auf die dann jeder online gegen Geld zugreifen kann.

Lesen Sie auf Seite 2, wie Google Autoren weltweit finanziell abspeisen will.

Entrechtung und Enteignung durch Google

Die US-Autoren- und Verlegerverbände haben dagegen geklagt. Es handelt sich um eine sogenannte class-action, bei der die Entscheidung nicht nur für den Kläger und den Beklagten, sondern für alle Mitglieder einer "class" gilt. Zwischen den klagenden Autoren und der beklagten Firma Google wurde mittlerweile ein Vergleich geschlossen, der vom Gericht bestätigt werden muss. Stimmt das Gericht zu, unterliegen sämtliche "Class"-Angehörige, also die Buchautoren weltweit, bezüglich ihrer Urheberinteressen in den USA dem Vergleich.

Google hat alle Autoren der Welt aufgefordert, mitzuteilen, ob sie den Vergleich akzeptieren. Wer nicht widerspricht, ist nach der "Berner Übereinkunft" zum Urheberrecht an den Vergleich gebunden. Bis zum 4. September können Bedenken beim Gericht vorgebracht werden. Die Justizministerin hat das nun getan: Sie dringt darauf, dass der Vergleich abgelehnt wird oder zumindest deutsche Autoren und Verleger davon ausgenommen werden.

Gewaltige Wettbewerbsvorteile

Und so sieht der umstrittene Vergleich aus: Google erhält die Nutzungsrechte an den gescannten Büchern und darf weiter Bücher digitalisieren; Google wird der Display use erlaubt, die Firma darf also Abonnements für ihre elektronische Bücherdatenbank verkaufen. Die Autoren erhalten einmalig 60 Dollar für die Bücher, die schon ohne ihre Zustimmung digitalisiert sind; an den Einnahmen aus dem Online-Zugriff auf ihre Bücher erhalten die Rechteinhaber 63 Prozent.

Ministerin Zypries moniert das Gesamt-Procedere: Google verschaffe sich nach dem Motto "Erst tun und dann fragen" auch in Deutschland gewaltige Wettbewerbsvorteile. Der Vergleich gewähre Google Rechte in einem Umfang, den es auf legalem Weg nie bekommen hätte. Es dürfe nicht sein, das ein "fragwürdiges Vorgehen" nun vom US-Gericht "legalisiert wird". Deutsche Autoren-Initiativen haben über Entrechtung und Enteignung durch Google geklagt: Es müsse der Entscheidung "der Kreativen" überlassen bleiben, ob und wie ihre Werke veröffentlicht werden. Zypries stellt sich nun auf ihre Seite.

Vom Goethe-Brief bis zum Urhebergesetz vergingen seinerzeit 45 Jahre. So lange können die Autoren heute nicht warten. Das US-Gericht verhandelt am 7. Oktober.

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