Anerkennung ausländischer Abschlüsse:Fehlende Gesetze verwehren Migranten Jobs

Pflegeheim in Karlsruhe mit ungarischen Pflege

Gerade in der Pflege, wo ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften herrscht, könnte die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse helfen, Personaldefizite auszugleichen.

(Foto: dpa)

Seit einem Jahr gilt das Anerkennungsgesetz für ausländische Abschlüsse. Darüber freut sich Bundesbildungsministerin Wanka. Doch ausländische Ingenieure und Pfleger werden nach wie vor an der Ausübung ihres erlernten Berufs gehindert, weil elf von 16 Bundesländer nicht mitziehen.

Von Roland Preuß

Die Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse in Deutschland kommt nur schleppend voran. Während im Bund seit einem Jahr ein Anerkennungsgesetz in Kraft ist, gelten in elf der 16 Bundesländer immer noch keine entsprechenden Regelungen. Dies ergibt sich aus Informationen des Bundesbildungsministeriums und der Länder. Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) will an diesem Mittwoch ihre Jahresbilanz zum Bundesgesetz vorstellen.

Wanka zeigte sich zufrieden mit dem Gesetz. "Ich freue mich über die große Nachfrage - im Interesse der Menschen, die etwas davon haben, aber auch, weil wir ausländische Fachkräfte in Deutschland dringend brauchen", sagte sie am Dienstag der Süddeutschen Zeitung. Der Jahrestag sollte aber auch "Anlass dafür sein, dass jetzt alle Bundesländer mit eigenen Landesgesetzen nachziehen". Nach Angaben des Bundesministeriums haben bisher schätzungsweise 30.000 der etwa 300.000 Berechtigten einen Antrag auf Anerkennung gestellt.

Der Bund hatte nach jahrelangen Debatten im Herbst 2011 ein Anerkennungsgesetz beschlossen, dass es vielen Zuwanderern deutlich erleichtern sollte, ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss als gleichwertig mit deutschen Abschlüssen anerkennen zu lassen. Hierzu erhielten sie einen Rechtsanspruch auf ein Prüfverfahren. Werden die Anforderungen in Deutschland nicht erfüllt, so muss aufgezeigt werden, welche Qualifikation noch fehlt.

In vielen Berufen sind die Länder zuständig

Der Bund konnte dies jedoch nur für seinen Zuständigkeitsbereich regeln, das heißt für 350 sogenannte nicht reglementierte Ausbildungsberufe, etwa Industriemechaniker, Optiker und Handwerker-Abschlüsse. In vielen anderen Berufen wie Altenpfleger, Ingenieure aber auch Fachärzte sind die Länder zuständig. Ohne eine solche Anerkennung kann der Beruf hierzulande oftmals nicht ausgeübt werden.

Lediglich in fünf Ländern ist ein eigenes Anerkennungsgesetz bereits in Kraft. Vorreiter war Hamburg, wo seit August 2012 Migranten nun erheblich bessere Chancen haben, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Neue Gesetze gelten zudem in Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland. In Berlin, Bremen und Baden-Württemberg liegen dagegen lediglich Referentenentwürfe vor; auch in den großen Flächenländern Nordrhein-Westfalen und Bayern müssen Zuwanderern weiter auf eine Anerkennung warten.

"Es gab ausführliche parlamentarische Beratungen für dieses wichtige Gesetz - wir finden nicht, dass es lange gedauert hat", sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums. Das bayerische Arbeitsministerium erklärte, man habe erst mit anderen Ländern ein Mustergesetz erarbeitet. In beiden Ländern soll das Gesetz nun bis zum Herbst in Kraft sein.

Der FDP-Innenexperte im Bund, Hartfrid Wolff, sagte, es sei "unerträglich, dass die Länder derart zögern". Es sei nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmer wie Arbeitgeber so lange warten müssten. "Damit wird der Mangel gerade dort verstärkt, wo er am stärksten ist: bei Ingenieuren und Pflegern."

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