Fall Peggy:Anwalt will Wiederaufnahme-Antrag stellen

Mehr als ein Jahr nach dem Verschwinden der kleinen Peggy gesteht der geistig behinderte Ulvi K., das Mädchen getötet zu haben. Später widerruft er sein Geständnis, dennoch wird er verurteilt. Jetzt will sein Anwalt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen - er beruft sich auf neue Tatsachen.

Von Olaf Przybilla

Nach mehrfacher Ankündigung will der Anwalt von Ulvi K. an diesem Donnerstag beim Bayreuther Landgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Peggy einreichen. Eigenen Angaben zufolge stützt der Verteidiger Michael Euler den Antrag auf neue Tatsachen und Beweismittel.

Das Landgericht Hof hatte es damals als erwiesen angesehen, dass K. die neunjährige Peggy Knobloch ermordet habe, um einen vorangegangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Der geistig behinderte K. hatte zunächst nach zahlreichen Vernehmungen ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen.

Einer der Belastungszeugen hatte später angegeben, er sei von der Polizei zu einer Falschaussage gedrängt worden. Euler zufolge würden Zeugen inzwischen aussagen, Peggy noch nach der mutmaßlichen Tatzeit gesehen zu haben. Auch soll eine Frau ein Telefonat bezeugen, das sie etliche Wochen nach deren Verschwinden mit Peggy geführt haben will. Der Antrag umfasse etwa 2000 Seiten.

Die Prüfung wird nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Monate dauern. Man werde den Antrag "akribisch überprüfen", kündigte Oberstaatsanwalt Ernst Schmalz am Donnerstag an.

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