Gesetz gegen Ärzte-Korruption:Zum Nutzen der Patienten

Korruption ist ein Gift, das allen schadet: Gesundheitsminister Bahr will nun per Gesetz gegen Bestechung von niedergelassenen Ärzten vorgehen. Bisher fehlte für Freiberufler ein strafrechtliches Verbot. Das ändert sich nun - endlich.

Ein Kommentar von Nina von Hardenberg

Ein Arzt soll seine Entscheidungen stets unabhängig und zum Nutzen der Patienten treffen, so verlangt es das ärztliche Ethos. Ein bestechlicher Arzt hat diese Freiheit nicht mehr. Er wählt nicht mehr das beste Medikament aus, sondern eines, für das er von einer Pharmafirma Geld bekommt. Per Gesetz will Gesundheitsminister Daniel Bahr gegen Korruption von niedergelassenen Ärzten vorgehen. Endlich.

Zwar betonen Ärztevertreter zu Recht, dass auch schon heute kein Mediziner einfach Geschenke der Pharmaindustrie annehmen kann. Das Standesrecht verbietet dies, es sieht im Extremfall sogar den Entzug der Zulassung vor. Das Problem ist nur: Die Ärztekammern können nicht wirkungsvoll gegen korrupte Kollegen vorgehen. Sie dürfen keine Praxen durchsuchen oder Beweise beschlagnahmen. Dafür wären sie auf die Staatsanwaltschaft angewiesen. Diese aber ermittelt nicht - eben weil ein strafrechtliches Verbot fehlt. Ein solches gilt bislang nur für angestellte Ärzte. Bahr will es nun endlich auch auf die Freiberufler ausweiten.

Korruption ist ein Gift, das nicht nur dem einzelnen Patienten schadet, sondern allen. Es kostet Milliarden, wenn Ärzte sich verlocken lassen, stets das teurere Mittel zu verschreiben - Milliarden, die anderswo fehlen. Ein Verbot könnte Verschwendungen eindämmen und das Vertrauen in die ärztliche Kunst stärken. Das nutzt auch den vielen ehrlichen Ärzten.

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