Grüne und Freie Wähler im Landtag:U-Ausschuss zum Fall Mollath

"Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen": Grüne und Freie Wähler beantragen zum Fall Mollath eine Überprüfung durch den Landtag. Sie sind sicher, dass das Justizministerium und hohe Staatsbeamte hier nicht immer die Wahrheit gesagt haben.

Von Frank Müller

Zum Fall Gustl Mollath wird es nun einen Untersuchungsausschuss im Landtag geben. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Grünen und die Freien Wähler in ihren Fraktionssitzungen.

Da beide Fraktionen zusammen über mehr als ein Fünftel der Abgeordneten verfügen, ist die Einsetzung sicher. Diese Schwelle ist die Voraussetzung für ein solches Gremium.

Weil die Legislaturperiode schon fast abgelaufen ist, drücken beide Fraktionen aufs Tempo. Sie wollten mit ihrem Beschluss deswegen offenbar auch nicht mehr darauf warten, ob sich auch die SPD an der Einsetzung beteiligt.

Grünen-Fraktionschef Martin Runge und Freie-Wähler-Geschäftsführer Florian Streibl kündigten an, schon Anfang nächster Woche den erforderlichen Fragenkatalog vorzulegen. "Es gibt einfach zu viele Ungereimtheiten; vor allem wurden die Parlamentarier durch die Justizministerin und leitende Staatsbeamte viel zu oft mit der Unwahrheit bedient", sagte Runge. Streibl kündigte an, nun würden "die erschreckenden Versäumnisse im Fall Mollath" aufgeklärt.

In dem Fall des seit 2006 in der Psychiatrie untergebrachten, heute 56-jährigen Mollath hatten in den vergangenen Monaten viele neue Erkenntnisse Zweifel an einem rechtmäßigen Verfahren geweckt. Deswegen stehen inzwischen ein Wiederaufnahmeverfahren und eine neue Entscheidung über eine schnelle Freilassung an.

Grüne und Freie Wähler kündigten an, es müsse geklärt werden, ob "Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen der Justizministerin, der Finanzverwaltung und leitender Justizangestellter" zu Mollaths Schicksal beigetragen hätten. Außerdem solle das Gremium aufklären, warum den Hinweisen Mollaths auf Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen worden sei.

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