Urteil nach Wildfleischskandal:Behörden dürfen vor Lebensmitteln warnen

Firmensitz von Berger-Wild, 2006

Der Skandal um den Passauer Wildfleischhändler Berger erreichte im Jahr 2006 eine internationale Dimension - wenig später meldete das Unternehmen Insolvenz an.

(Foto: ag.dpa)

Ekelerregende Zustände und ungenießbares Fleisch: Ein niederbayerischer Wildfleischproduzent klagte vor Gericht, weil Bürger vor ungeeigneten Lebensmitteln gewarnt wurden - obwohl diese nicht gesundheitsschädlich waren. Jetzt haben die Richter zugunsten der Verbraucher entschieden.

Deutsche Behörden dürfen auch dann öffentlich vor Lebensmitteln warnen, wenn diese zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Er nahm damit zu einem Streit um verdorbenes Wildfleisch vor dem Landgericht München I Stellung.

Das Verbraucherschutzministerium hatte im Januar 2006 nach Kontrollen einen Rückruf für verdorbenes Wildfleisch der Passauer Firma Berger Wild GmbH bekanntgegeben, weil das Fleisch ungenießbar und die Zustände ekelerregend seien. Dabei ging es um Hirsch-, Wildschwein-, Fasanen- und Hasenfleisch. Wenig später meldete die Berger Wild GmbH Insolvenz an.

Der Inhaber der Firma verklagte daraufhin den Freistaat Bayern auf Schadenersatz, weil die Pressemitteilung seinem Unternehmen massiven Schaden zugefügt habe. Karl Berger argumentierte, dass eine Warnung der Öffentlichkeit nach EU-Recht nur bei einer tatsächlichen Gesundheitsgefahr gerechtfertigt sei, nicht aber, wenn das Produkt nicht mehr genießbar sei. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen, dort entschieden die höchsten EU-Richter jetzt, dass die Warnung der Behörden auch unter Nennung des Firmennamens verstoße nicht gegen EU-Recht.

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