Beschluss des Landtags:Schleswig-Holstein will Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

Wenn abgestimmt wird, was auf Kommunalebene passiert, dürfen sich Nicht-EU-Ausländer nicht beteiligen - selbst, wenn sie dauerhaft in Deutschland wohnen. Der Landtag von Schleswig-Holstein will das ändern. Außerdem sollen künftig auch 16-Jährige das Landesparlament mitwählen dürfen.

Nach dem Willen einer großen Mehrheit des schleswig-holsteinischen Landtags sollen dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer mehr Möglichkeiten zur Beteiligung an Wahlen bekommen. Das Parlament beschloss am Freitag eine Initiative, wonach auch Menschen, die nicht aus EU-Staaten kommen, an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen.

SPD, Grüne, der Südschleswigsche Wählerverband SSW, FDP und Piraten stimmten dafür, die CDU als einzige dagegen. Für eine Umsetzung müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden.

Ein anderer Antrag zielt darauf, EU-Bürgern die Beteiligung an Landtagswahlen zu ermöglichen. Sie haben bisher ein aktives und passives Wahlrecht für Kommunal- und Europawahlen, dürfen also abstimmen und selbst gewählt werden. Die Landesregierung soll Bundesratsinitiativen starten, um die Erweiterungen des Wahlrechts anzustreben.

Zudem sollen in Zukunft auch 16-Jährige über die Zusammensetzung des Landtages mitbestimmen. Das beschloss das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfranktionen von SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) sowie der Piraten. Das Recht zu wählen steigere den Anreiz, sich mit Politik und Demokratie auseinanderzusetzen, so die Begründung. CDU und FDP stimmten dagegen.

In Schleswig-Holstein leben mehr als 80.000 Menschen, die keinem EU-Mitgliedsstaat angehören, in Deutschland insgesamt sind es drei Millionen. "Wir wollen das umfassende Ausländerwahlrecht", sagte Innenminister Andreas Breitner (SPD).

"Recht kann geändert werden"

Die Landesregierung habe den festen Willen, die Mitwirkung der ausländischen Mitbürger zu fördern. Wahlen seien die wichtigste Form der Teilhabe am politischen Leben, betonte Breitner. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Mitbürger lohne es sich, verfassungsrechtliche Bedenken zu diskutieren und gegebenenfalls Änderungen herbeizuführen. "Das Recht ist von Menschenhand gemacht und kann geändert werden", sagte der Minister.

Nur die CDU schloss sich den Vorstößen nicht an. Die Abgeordnete Astrid Damerow machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Laut Grundgesetz gehe alle Macht vom Volk aus und dieser Begriff erfasse die Gesamtheit aller deutschen Staatsangehörigen. Die Bedeutung der Staatsangehörigkeit sollte nicht unterhöhlt werden. In letzter Konsequenz liefen die Anträge der anderen Fraktionen darauf hinaus, die deutsche Staatsbürgerschaft abzuschaffen, sagte Damerow.

Heiner Garg von der FDP widersprach vehement. Zur Integration gehöre auch die Möglichkeit zum Mitgestalten auf der kommunalen Ebene. "Wir wollen, dass nicht nur die Volkszugehörigkeit über die Angehörigkeit zur Gemeinschaft entscheidet", betonte Angelika Beer von den Piraten. Serpil Midyatli von der SPD sagte, es gebe keine Argumente, Bürger aus Nicht-EU-Staaten nicht an Kommunalwahlen zu beteiligen. "Sie wollen mitentscheiden." Bereits 16 europäische Länder ermöglichten ihnen das. Es sei auch nicht logisch, EU-Bürgern eine Teilnahme an Landtagswahlen zu verwehren.

Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben betonte, auch im Wahlrecht müsse sich widerspiegeln, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. "Die absurde Unterscheidung nach dem Pass muss aufhören", sagte SSW-Fraktionschef Lars Harms. "Ich bin sehr optimistisch, dass sich in einem ersten Schritt das kommunale Wahlrecht für Bürger aus sogenannten Drittstaaten durchsetzen wird. Und dann werden wir sehen, ob ein Wahlrecht zum Landtag für EU-Bürger auch möglich wird."

Zu einer Öffnung der Landtagswahlen für EU-Bürger meinte Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer, dies könnte eventuell Nicht-EU-Bürger diskriminieren. Seine Partei habe sich zu diesem Punkt noch keine Meinung gebildet. Im Gegensatz zu den fünf anderen Abgeordneten seiner Fraktion stimmte Breyer dem entsprechenden Antrag nicht zu.

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