Bundesverfassungsgericht:Journalist scheitert mit Klage gegen Platzvergabe beim NSU-Prozess

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München: Hier wird der Prozess gegen die mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe stattfinden.

(Foto: Getty Images)

Der Vorsitzende Richter habe "einen erheblichen Ermessensspielraum": Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Antrag eines Journalisten ab. Dieser ging bei der Verteilung der Presseplätze leer aus. Eine weitere Beschwerde ist noch offen.

Die Verfassungsbeschwerde eines freien Journalisten gegen die Platzvergabe im Münchner NSU-Prozess ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag des Journalisten auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab. Eine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb sei offensichtlich nicht gegeben, erklärte das Karlsruher Gericht.

Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe der Vorsitzende Richter "einen erheblichen Ermessensspielraum". Der Journalist hatte den Angaben zufolge einen Platz für ein Online-Medium durchsetzen wollen. Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Gerichtssaal lasse sich nicht herleiten.

Dem Gericht liegt allerdings noch eine weitere Verfassungsbeschwerde vor. Der freie Journalist Martin Lejeune hatte zunächst einen der 50 reservierten Presseplätze erhalten. Im zweiten Anlauf ging er bei der Platzverlosung leer aus. Er rügt nun unter anderem, dass "den im vorigen Vergabeverfahren erfolgreichen Journalisten der Platz nicht einfach wieder weggenommen werden" dürfe. Das Verfassungsgericht hatte jedoch ausdrücklich diese Möglichkeit eröffnet, als es die ursprüngliche Vergabe beanstandete, bei der keine türkischen Medien zum Zug gekommen waren.

Das OLG hatte die 50 Prozessberichterstatter mit festem Platz am Montag per Los komplett neu bestimmt, nachdem das Verfassungsgericht die ursprüngliche Prozedur - nach zeitlicher Reihenfolge der Anfragen - beanstandet hatte. Ein Notar nahm die Ziehung vor.

Papier kritisiert das Losverfahren

Doch auch diese Neuverlosung der Presseplätze wird von Pannen und Problemen überschattet. Das OLG räumte am Dienstag Fehler bei der Ziehung ein. Ein Medienplatz im Gericht soll deshalb nachverlost werden. "Der Prozessbeginn am Montag ist dadurch nicht gefährdet", betonte OLG-Sprecherin Andrea Titz.

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier nannte das Losverfahren in der Welt juristisch wohl unanfechtbar, aber unbefriedigend. Zudem brachte er erneut eine Videoübertragung ins Spiel. Das Oberlandesgericht lehnt das aber aus Furcht ab, damit einen Revisionsgrund zu liefern.

Die Deutsche Journalistenunion warf den Münchner Richtern einen "unfassbaren Mangel an Einsicht" vor. Die neuerlichen Pannen zeigten, welch geringen Stellenwert das Gericht den Medien zubillige. Es erschüttere "das Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln nachhaltig".

Der Prozess gegen die mutmaßlich einzig noch lebende Haupttäterin der Neonazi-Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), Beate Zschäpe, und mehrere Komplizen soll am Montag beginnen. Ihnen wird unter anderem Mittäterschaft oder Beihilfe bei der Ermordung von zehn Menschen zumeist ausländischer Herkunft vorgeworfen.

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