Regierungsbeschluss zu Managergehältern:Freiheit zur Tollerei

Die Verschärfung des Aktienrechts zur Begrenzung von Managergehältern ist Augenwischerei

Man wird an einer echten gesetzlichen Begrenzung der Managergehälter nicht vorbeikommen.

(Foto: dpa)

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das die Gehälter von Vorständen und Managern angeblich beschränken soll. Doch dies ist ein Angeber-Gesetz, das nur für den Wahlkampf geeignet ist. An den horrenden Geldern, die auch noch bei Schlechtleistung bezahlt werden, wird es nichts ändern.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die angebliche Verschärfung des Aktiengesetzes ist keine Verschärfung; sie ist eine Täuschung des Publikums, eine paragrafengefasste Augenwischerei. Das Bundeskabinett hat als Verschärfung des Aktienrechts ein Gesetz beschlossen, das die abenteuerlich hohen Gehälter von Vorständen und Managern angeblich beschränken soll. Aber: Es ist dies ein Angeber-Gesetz. Das Gesetz tut nur so, als täte sich was. Es tut sich aber nichts. Das Gesetz ist nur für den Wahlkampf geeignet. Es wird an den horrenden Geldern, die auch noch bei Schlechtleistung bezahlt werden, nichts ändern.

Kern des Gesetzes ist eine Zuständigkeits-Verlagerung: Künftig sollen über Gagen, Gehälter, Bezüge und Boni nicht mehr, wie bisher, die Aufsichtsräte, sondern die Hauptversammlung der Aktionäre entscheiden. Jetzt also sollen auf einmal die Shareholder die guten Zuchtmeister der Vorstände und der Manager sein - ausgerechnet die Shareholder, die doch ansonsten (nicht zu Unrecht) dafür verantwortlich gemacht werden, dass Unternehmen die Interessen der Arbeitnehmer und das Gemeinwohl beiseite schieben.

Großaktionäre haben die Macht

In Aktionärsversammlungen halten Großaktionäre, Fonds und Banken die Stimmrechte; Kleinaktionäre machen das Beiprogramm. In den Aufsichtsräten, die bisher entscheiden, sitzen immerhin Gewerkschaftsvertreter, die (wenigstens in der Theorie) den Gehaltsexzessen widersprechen könnten; sie haben es freilich bisher kaum getan. Was von der Kompetenzverlagerung auf die Aktionärsversammlung zu halten ist, steht schon in der Bibel: Man kann nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

Man wird an einer echten gesetzlichen Begrenzung der Managergehälter nicht vorbeikommen. Gewiss: Es gibt die Vertragsfreiheit; aber sie ist nicht die Freiheit zu Tollerei. Die Geschichte der Vertragsfreiheit ist seit hundert Jahren auch die Geschichte ihrer Begrenzung. Das Recht des Stärkeren ist seit jeher eingeschränkt worden zugunsten der Schwächeren, zum Beispiel im Arbeits- und Mietrecht. Bei den Managergehältern sind die Schwächeren das langfristige Wohl des Unternehmens, die Arbeitsplatzsicherheit und das Gemeinwohl. Aber: Eigentum verpflichtet!

Gehälter ans Wirtschaftsministerium melden

Wie kann eine Begrenzung der Gehälter aussehen? Zu denken ist an eine Relation zum Durchschnittsverdienst im Unternehmen. Bis zum Ende der neunziger Jahre lag sie beim Zwanzigfachen, heute ist es das Fünfzigfache; bisweilen liegt der Faktor beim Hundert-, bei Vorstandsvorsitzenden sogar beim Vielhundertfachen. Da könnte man schon von den Zinsen ein paar Bundeskanzler finanzieren. Es wird eine Limit-Relation geben müssen. Das Mehr kann man ganz verbieten oder mit einer exorbitant hohen Steuer belegen.

Erster Schritt auf dem Weg: Die großen Unternehmen müssen verpflichtet werden, die Bezahlung ihrer Vorstände besser zu begründen und dem Wirtschaftsministerium zu melden; es veröffentlicht dann jährlich eine Übersicht. Dies sorgt für Transparenz, Vergleich, Diskussion. Schon das wird disziplinierende Wirkung haben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: