Gericht verschiebt Entscheidung:Mollath muss vorerst in der Psychiatrie bleiben

Muss weiter in der Psychiatrie bleiben: Gustl Mollath. (Foto: dpa)

Komplexe Rechtslage, komplizierte Wiederaufnahmeanträge: Gustl Mollath muss weiterhin in der Psychiatrie bleiben. Sein Anwalt protestiert scharf gegen die Verfügung des Landgerichts Regensburg und legt Beschwerde ein.

Von Olaf Przybilla

Das Landgericht Regensburg hat es abgelehnt, die Unterbringung des Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath zu unterbrechen. Aufgrund der Komplexität der in den beiden dem Gericht vorliegenden Wiederaufnahmeanträgen beschriebenen Sachverhalte könne derzeit noch keine hinreichend konkrete Aussage zu den Erfolgsaussichten der Anträge getroffen werden, erklärte ein Sprecher des Landgerichts.

Auch die Rechtslage sei sehr komplex, heißt es in einem Schreiben der Vorsitzenden Richterin Bettina Mielke an die beiden Verteidiger Mollaths. Eine Entscheidung über eine Unterbrechung der Unterbringung unterbleibe, weil nicht beurteilt werden könne, ob die in den Anträgen - unter anderem der Staatsanwaltschaft - behaupteten Tatsachen und genannten Beweise "einen solchen Grad innerer Wahrscheinlichkeit haben", dass die weitere Unterbringung Mollaths bedenklich erscheine.

Chronologie zum Fall Gustl Mollath
:Schwierige Suche nach der Wahrheit

Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie, jetzt hat das OLG Nürnberg beschlossen: Das Verfahren um angebliche Körperverletzung und dunkle Bankgeschäfte wird wieder aufgenommen. Angefangen hat das Drama schon im August 2001. Eine Chronologie des Falls.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Mollaths Anwalt Gerhard Strate protestierte scharf gegen die Verfügung der Kammer und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg ein.

© SZ vom 29.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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