Fall Teresa Z.:Polizei ermittelt in Grauzone

Teresa Z. Münchner Polizei

Im Fall Teresa Z. steht das Polizeipräsidium erneut in der Kritik.

(Foto: Jakob Berr)

Hat die Polizei ihre Befugnisse überschritten? Sie untersuchte die Handydaten der in einer Münchner Haftzelle geschlagenen Teresa Z. - offenbar nicht nur nach Kontakten ins Drogenmilieu. Die Beamten listeten nach SZ-Informationen auch SMS und E-Mails zu einem Journalisten auf.

Von Susi Wimmer und Christian Krügel

Der Fall der in einer Haftzelle der Münchner Polizei geschlagenen und schwer verletzten jungen Frau bringt das Präsidium erneut in Erklärungsnot. Ermittler haben das Handy der 23-jährigen Teresa Z. beschlagnahmt und die Daten darauf ausgewertet - offensichtlich, um der Frau Kontakte in die Drogenszene nachzuweisen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung suchte die Polizei aber darüber hinaus auch nach Kontakten zu den Medien. So wurde der SMS- und E-Mail-Verkehr zwischen Teresa Z. und einem Münchner Journalisten von den Ermittlern herausgegriffen, farbig markiert und zu den Ermittlungsakten genommen, obwohl es darin keinerlei Bezug zu den eigentlichen Ermittlungen gab.

Laut richterlicher Anweisung hatten die Ermittler dazu keine Erlaubnis. Das Innenministerium und das Polizeipräsidium lehnten jede Stellungnahme ab. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärte der SZ: "Wir haben keinen Auftrag gegeben, das Handy auf Pressekontakte zu überprüfen."

Das Ermittlungsverfahren gegen den 33-jährigen Polizeibeamten Frank W. ist seit kurzem abgeschlossen. Er soll in einer Haftzelle am 20. Januar die 23-jährige Teresa Z. mit mindestens einem wuchtigen Faustschlag ins Gesicht schwer verletzt haben. Die Frau erlitt eine Nasenbeinfraktur sowie einen Bruch der Augenhöhle und musste in einer Klinik operiert werden.

Gleichzeitig wird gegen Teresa Z. immer noch ermittelt: wegen Beleidigung und Widerstands sowie wegen Körperverletzung. Nachdem sie Polizisten beschimpft, getreten und bespuckt hatte, habe ein Beamter "erheblichen Ekel", ein anderer einen kurzen Schmerz am Oberschenkel verspürt, so der Vorwurf. Um herauszufinden, ob Teresa Z. damals unter Drogen gestanden haben könnte, wird seitens der Polizei eifrig ermittelt. Am 15. Februar durchsuchte sie morgens um 6 Uhr die Wohnung der Frau, man schnitt ihr in der Rechtsmedizin ein Büschel Haare ab und beschlagnahmte mit richterlichem Beschluss ihr Handy.

Mit gelbem Leuchtmarker hervorgehoben

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft sollten die Beamten des Präsidiums München die Handy-Daten von Teresa Z. sichten, allerdings "nur bezüglich möglicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im tatrelevanten Zeitraum", wie Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärt. Dabei gehe es darum, die Schuldfähigkeit von Teresa Z. an jenem Tag zu überprüfen.

Die Beamten des zuständigen Kommissariats für Körperverletzungsdelikte gaben die sichergestellten Daten an das Kommissariat 104 weiter, das für die Auswertung von Mobiltelefonen zuständig ist. Dort werden die Daten nach relevanten Stichpunkten ausgelesen - in diesem Fall aber offenbar auch nach Medienkontakten.

Der Journalist einer Münchner Tageszeitung, der über den Fall der Teresa Z. berichten wollte, wurde dabei unfreiwillig Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Name und Medium wurden vom Sachbearbeiter der Polizei mit gelbem Leuchtmarker angestrichen. Was er Teresa Z. per SMS mitgeteilt hatte und auch, was er ihr von seinem dienstlichen E-Mail-Account geschickt hat, fand Einzug in die polizeiliche Ermittlungsakte.

Die Kanzlei von Franz J. Erlmeier, die Teresa Z. vertritt, bestätigt das. Der betroffene Journalist wollte sich im Gespräch mit der SZ nicht äußern. Innenministerium und Polizeipräsidium dementieren den Vorgang nicht, lehnen aber eine Stellungnahme ab - ebenso eine Antwort darauf, ob eine solche Auswertung von Handy-Daten bei der Münchner Polizei üblich ist. Polizeisprecher Wolfgang Wenger spricht von "laufenden Ermittlungen" und verweist an die Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch gibt die Frage aber zurück: "Das müssen Sie die Polizei fragen."

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