Verwandtenaffäre im Fall Winter:Justiz nimmt Landtag in die Pflicht

Mehrere Anzeigen sind gegen den CSU-Abgeordneten Georg Winter eingegangen. Im Zuge der Verwandtenaffäre war bekannt geworden, dass er seine minderjährigen Söhne bei sich beschäftigt hatte. Doch die Staatsanwaltschaft lehnt ein Ermittlungsverfahren ab - mit einer interessanten Begründung.

Von Frank Müller

Der schwäbische CSU-Abgeordnete Georg Winter bekommt wegen der Beschäftigung seiner minderjährigen Kinder keine weiteren Probleme mit der Justiz. Nach mehreren Anzeigen gegen ihn lehnte die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren gegen Winter ab. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte einen entsprechenden Bericht der Augsburger Allgemeinen. Es gebe keinen strafrechtlichen Verdacht.

Interessant an dieser Begründung ist vor allem, dass die Staatsanwalt damit den Ball an den Landtag selbst zurückspielt. Nur wenn Winter diesen durch seine Familien-Arbeitsverträge geschädigt hätte, wäre Betrug als Tatbestand in Betracht gekommen. Dafür hätte Winter jedoch den Landtag im Unklaren über die umstrittenen Details lassen müssen. Das aber war offenbar keineswegs der Fall. Aus den Unterlagen des Landtagsamts ergebe sich, dass Winter von Anfang an exakt das Alter seiner Kinder angegeben hatte, sagte Steinkraus-Koch der SZ. Der Landtag sei also "über die Problematik ausreichend informiert" gewesen, heißt es in dem Bescheid der Justiz.

Das bedeutet, dass der Landtag selbst frühzeitig hätte erkennen können, dass Winter mit seinen damals 13 und 14 Jahre alten Söhnen Arbeitsverträge abgeschlossen hatte, die gegen den Jugendschutz verstoßen. Wegen dieses Vorwurfs hatte Winter im Zuge der Abgeordnetenaffäre sein Amt als Haushaltsausschusschef abgeben müssen. Er will aber erneut für den Landtag antreten, wofür die Schwaben-CSU am Donnerstagabend bei der Listenaufstellung den Weg freimachen wollte.

Damit gerät erneut die Kontrollpraxis des Landtags über die umstrittenen Familienarbeitsverträge in den Blick. Diese wird gerade auch vom Rechnungshof überprüft. Bis zuletzt hatten 17 CSU-Abgeordnete solche Verträge abgeschlossen, die eigentlich seit dem Jahr 2000 verboten sind. Zuletzt war auch der schwäbische SPD-Abgeordnete Harald Güller wegen solcher Verträge vom Posten des Fraktionsgeschäftsführers zurückgetreten.

Unterdessen weigerte sich die Staatskanzlei, weitere Details über die von der Abgeordnetenaffäre ebenfalls betroffenen sechs Kabinettsmitglieder bekannt zu geben. Auf fünf Anfragen der Landtags-SPD zu exakten Daten über gezahlte Bruttosummen, Details der Arbeitsverträge und an die Staatskasse zurückgezahlte Beträge antwortete die Staatskanzlei nur, es handele sich dabei um reine Parlamentsfragen. "Die Staatsregierung sieht sich daher nicht als zuständig." SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher wertete dies als "Mauertaktik und Vernebelung" durch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Er werde sich beschweren und den Fall rechtlich prüfen lassen.

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