Roberto Blanco zieht Berufung zurück:Künstlerpech

Roberto Blanco singt.

Roberto Blanco in Aktion - sein Anwalt zog nun die Berufung zurück.

(Foto: Robert Haas)

Für Roberto Blanco eine vergleichsweise kleine Summe: 3000 Euro verlangt die Sozialversicherung für die Musiker seiner Begleitband. Trotzdem prozessiert der Künstler bereits in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Landessozialgericht. Als das Wort "Hinterziehung" fällt, zieht sein Anwalt die Notbremse.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Ein bisschen Spaß muss sein", behauptet Schlagersänger Roberto Blanco seit Jahren - doch beim Geld hört für ihn der Spaß auf: Seit 2008 streitet sich der Entertainer mit der Künstlersozialkasse um die Sozialabgaben für die Musiker seiner Begleitband.

Es geht aus seiner Sicht zwar eher um Kleingeld: Kaum 3000 Euro will die Sozialversicherung der selbständigen Künstler von ihm als Arbeitgeberabgabe haben. Doch trotz der geringen Summe prozessierte Blanco am Dienstag auch in der 2. Instanz vor dem Bayerischen Landessozialgericht gegen die Forderung. Lustig ging es dabei allerdings nicht zu: Als sogar das Wort "Hinterziehung" fiel, zog Blancos Anwalt hastig die Notbremse und erklärte den Fall für erledigt.

Buchprüfer der Deutschen Rentenversicherung hatten im Auftrag der Künstlersozialkasse 2007 die Geschäftsunterlagen von Roberto Blanco kontrolliert. Dabei fiel auf, dass er für seine Bühnenshows zwar regelmäßig etwa Pianisten und Schlagzeuger anheuerte, für diese aber keine Sozialabgaben bezahlt hatte.

In diesem Fall ging es um die Jahre von 2002 bis 2006. Gegen den Nachzahlungsbescheid von rund 2700 Euro legte der Sänger sofort Widerspruch ein. Er berief sich darauf, dass der jeweilige Veranstalter bereits für die gesamte Gage, von der er auch seine Musiker bezahle, Künstlersozialabgabe entrichtet habe.

Das allein hätte ihm aber nichts genutzt. Denn nach der Rechtsprechung ist jemand wie Roberto Blanco nicht nur als Künstler auf der Bühne, sondern auch als "Verwerter" der Leistungen seiner musikalischen freien Mitarbeiter. Daher müsse auch er den Pflichtbeitrag bezahlen.

Als Hintertürchen ließ Roberto Blanco nun durch seinen Rechtsanwalt behaupten, dass er mit seinen Musikern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet habe. Zweck dieser GbR sei "die gemeinsame Darbietung der Roberto-Blanco-Show".

Entweder unwahre Behauptung oder Steuerhinterziehung

Roberto Blanco und seine Musiker als gleichberechtigte Geschäftspartner auf Augenhöhe? Das mochte die Künstlersozialkasse nicht glauben. Und als der Fall vor das Sozialgericht München kam, wurde aus Sicht der Richter rasch deutlich, dass die Bandmitglieder kein Mitspracherecht hatten und die abgeschlossenen Verträge überhaupt nicht kannten. Auch waren sie nicht am Gewinn und Verlust der Veranstaltungen beteiligt. Sie bezogen vielmehr feste Gagen zwischen 310 Euro und 450 Euro pro Auftritt.

Für die Musiker war es damit ohne Bedeutung, wie hoch die konkrete Gage festgesetzt wurde. Sie waren auch nicht an den laufenden Kosten Roberto Blancos für Sekretariat, Werbung oder die Künstleragentur beteiligt. Der Entertainer habe also nicht als Erster unter Gleichen mit den Veranstaltern verhandelt und auch im Namen der Bandmitglieder Verträge geschlossen, stellte das Gericht fest. Von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts könne daher keine Rede sein: Klage abgewiesen.

Zur Berufungsverhandlung vor dem Landessozialgericht hatte der 5. Senat am Dienstag auch eine Vertreterin der Finanzbehörde geladen. Diese wusste, dass die Steuererklärungen der Bandmusiker nicht mit der Behauptung von der Roberto-Blanco-Show-GbR in Einklang zu bringen ist. Entweder gebe es diese Gesellschaft nicht, sagte sie, oder es müsse gar an eine "Hinterziehung" gedacht werden. Bevor dieser Punkt aber vertieft werden konnte, nahm der Anwalt den juristischen Notausgang und zog die Berufung sang- und klanglos zurück.

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