Landgericht Bayreuth:Mollath muss in Psychiatrie bleiben

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Gustl Mollath beim Hofgang in der Psychiatrie. (Foto: privat)

Schon wieder ein Rückschlag für Gustl Mollath: Das Landgericht Bayreuth hat einen Antrag abgelehnt, der Mollaths vorzeitige Entlassung gefordert hatte. Von ihm seien "weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten".

Von Olaf Przybilla

Gustl Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben. Die Strafvollstreckungskammer Bayreuth hat es einen Tag nach dessen Auftritt vor dem Landtag abgelehnt, einem Antrag auf Unterbrechung der Unterbringung stattzugeben. Das Gericht sei an das Urteil von 2006 gebunden, argumentiert die Kammer. Dieses Urteil wurde von dem damaligen Vorsitzenden Richter Otto Brixner gefällt - inzwischen gibt es jedoch große Zweifel, ob es sich damals nicht um ein Fehlurteil handelte.

Mollaths Unterbringung muss mindestes einmal pro Jahr überprüft werden. Nach dem letzten Überprüfungstermin hatte die Kammer den vom Gericht bestellten Sachverständigen, der Mollath das letzte Mal begutachtet hatte, mit einer ergänzenden Stellungnahme beauftragt. Deren Einholung sei nicht möglich gewesen. Dieser Gutachter fühle sich durch viele negative Reaktionen beeinträchtigt und sehe darin "einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit".

Somit habe die Kammer ihre Entscheidung aufgrund bereits vorliegender Gutachten "und des persönlichen Eindrucks vom Untergebrachten nach dessen umfangreicher Anhörung" getroffen. Das Gericht gehe weiter davon aus, dass von Mollath "außerhalb des Maßregelvollzugs weitere erhebliche rechtswidrige Taten" zu erwarten seien.

Vor nicht einmal 24 Stunden war Mollath als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags aufgetreten. Er hatte dort Gelegenheit, seine Version der Ereignisse zu schildern. Detailliert beschrieb er, wie die Situation mit seiner Exfrau damals eskalierte. Immer wieder machte er deutlich, wie unerträglich die Unterbringung in der Psychiatrie für ihn sei. Für den Fall, dass er nicht mehr in Freiheit gelangen sollte, bat er sogar darum, lieber in ein Gefängnis verlegt zu werden, als sein Leben weiterhin in einer geschlossenen Abteilung verbringen zu müssen.

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Der 56 Jahre alte Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth damals als gemeingefährlich einstufte. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Die Zwangsunterbringung ist seither von mehreren Gutachtern bestätigt worden.

Nach Angaben des Unterstützerkreises von Mollath soll dieser nach seiner Rückkehr vom Landtag in die Bezirksklinik von Ärzten gefragt worden sein, ob er Doppelbilder sehe oder Selbstmordgedanken hege. Solche Untersuchungen nach längeren Ausgängen seien obligatorisch, hätten die Psychiater argumentiert. Mollath sei sehr irritiert darüber gewesen.

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