"Managed Service" nicht verboten:Röslers Netzneutralitäts-Verordnung enttäuscht Aktivisten

Kein Schnellspur-Internet für Großkonzerne: Wirtschaftsminister Rösler will den gleichberechtigten Zugang zum Netz sicherstellen. Doch die umstrittenen Videopläne der Telekom sollen erlaubt bleiben.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit einer Verordnung sicherstellen, dass Internetanbieter alle Inhalte gleich schnell zum Kunden transportieren müssen. Rösler werde dem Kabinett noch in dieser Legislaturperiode den Entwurf für eine Verordnung zur sogenannten Netzneutralität zukommen lassen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Wochenende. Dieser sehe vor, dass "die schnellstmögliche Übermittlung von Angeboten im Internet ohne Unterschiede" gewährleistet sein müsse.

Am Montag konkretisierte eine Sprecherin, dass die Verordnung die umstrittenen Entertain-Pläne der Telekom nicht unterbinden wird: "Eigene Dienste bleiben erlaubt, wenn sie das Best-Effort-Prinzip nicht beeinträchtigen."

Hintergrund ist die Diskussion über die Geschwindigkeitsbremse der Deutschen Telekom. Der Konzern will die Zugangsgeschwindigkeit der Internetanschlüsse von Vielnutzern ab dem Überschreiten einer bestimmten Datenmenge ab etwa 2016 drosseln. Das Fernsehangebot der Telekom, Entertain, wäre davon allerdings nicht betroffen - im Gegensatz etwa zu Videodiensten anderer Anbieter. Der Konzern würde also seine eigenen Angebote bevorzugt behandeln, kritisieren Netzaktivisten. Dem will Rösler seiner Sprecherin zufolge keinen Riegel vorschieben. "Bundeswirtschaftsministerium wird nicht Drosselkom-Pläne stoppen", schreibt Netzpolitik.org.

Die Telekom hatte bereits angekündigt, dass zahlungskräftige Internetfirmen wie die Youtube-Mutter Google dafür bezahlen können, ihre Videos und Dienste ebenfalls ohne Drosselung zum Kunden übertragen zu lassen. Die Wahlmöglichkeiten der Kunden wären damit eingeschränkt, kleinere Dienste im Nachteil, mahnen die Kritiker.

Die Verordnung von Rösler soll dies nun verhindern: "Unabhängig von der aktuellen Diskussion über das Modell der Telekom soll damit für künftige Fälle ein Rechtsrahmen geschaffen werden", erklärte ein Ministeriumssprecher. "Netzbetreiber dürfen eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern (gegen Entgelt) grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln."

Bei Verstößen gegen die Netzneutralität soll nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministers die Bundesnetzagentur einschreiten und dies untersagen können. Bundestag und Bundesrat müssten der Verordnung zustimmen. Somit ist es eher unwahrscheinlich, dass eine entsprechende Regelung noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet wird.

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