Prozess um falsche Sex-Beichte:Peinliches Foto im Netz

Facebook-Foto geklaut: Ein Frauenmagazin druckt das Bild einer Abiturientin ungeprüft neben einer falschen Sex-Beichte. Doch die hatte nie von ihren Bett-Erlebnissen erzählt. Das Magazin zahlt eine Entschädigung - dann stellt es den Artikel samt Foto online.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Hattet ihr auch schon mal eine richtige Niete im Bett?", fragte das Frauenmagazin Joy im Frühling letzten Jahres seine Leserinnen. Und bald darauf kündigte die Zeitschrift über Facebook an: "16 Frauen erzählten uns vom schlechtesten Sex ihres Lebens - peinliche Pleiten im Bett".

Die Abiturientin Josefa (Name geändert) erfuhr davon aber erst, als immer wieder ihr Handy klingelte und Facebook-Bekanntschaften sich meldeten: Alle hatten sie als eine der Frauen erkannt, die in dem Blatt über ihre Bett-Erlebnisse plauderte.

Josefa fiel aus allen Wolken. Nie und nimmer hatte sie eine solche Anekdote an das Heft geschickt. Und doch blickte sie sich in der fraglichen Ausgabe auf Seite 58 selbst in die Augen - eine der Sexbeichten zierte tatsächlich ihr Foto. Seither beschäftigen sich mehrere Gerichte mit dem Fall, so wie am Mittwoch die Pressekammer am Landgericht München I.

Joy ("Freude") gehört zur Bauer-Media-Group mit Sitz in Bogenhausen. Mode, Schönheit, Lifestyle und Stars hat sich das "Trendmagazin" auf den Titel geschrieben, es möchte vor allem erfolgreiche Frauen zwischen 18 und 29 ansprechen. Rasch musste die Redaktion einsehen, dass eine der Bettpleiten-Zuschriften eine unerfreuliche Fälschung ist.

Es stellte sich nach einigen aufwendigen Recherchen über E-Mail-Accounts heraus, dass eine junge Frau aus Norddeutschland unter falscher Flagge gesegelt war: Dass sie ihren Bericht unter einem Pseudonym verfasst hatte, mag ja noch angehen - doch sie hatte einfach Josefas Facebook-Foto aus dem Internet kopiert und ihrer "Beichte" beigefügt. Die Redaktion hatte das dann gedruckt.

17.500 Euro Entschädigung

Als der peinliche Schwindel aufflog, fügte sich das Blatt umgehend, nicht nur eine Unterlassungserklärung abzugeben, sondern hatte Josefa zudem 17.500 Euro Entschädigung bezahlt. Als die Sache fast schon vergessen zu sein schien, tauchte zum Entsetzen der jungen Münchnerin im Spätsommer die Geschichte samt ihrem Foto nun auf der Internetseite des Frauenmagazins auf. Womöglich gar länger als sechs Wochen, wie in der Verhandlung anklang.

Ein peinlicher Fehler, für den der Verlag bis heute keine Erklärung geben kann. Es sei damals alles unternommen worden, um eine erneute Veröffentlichung zu verhindern, versicherte der Joy-Anwalt auch jetzt wieder vor Gericht.

Josefa verlangt nun eine Vertragsstrafe, weil gegen die Unterlassungserklärung verstoßen worden ist. Und sie will zudem Schmerzensgeld - insgesamt wenigstens 20.000 Euro. Doch freiwillig würde ihr der Verlag maximal 6000 Euro geben wollen. So musste am Mittwoch nun das Gericht entscheiden: Noch ohne nähere Begründung verurteilte es am Nachmittag die Zeitschrift zur Zahlung von 15.000 Euro.

"Das Internet hat ein langes Gedächtnis und die Klägerin ist auf dem Bild zweifellos wiedererkennbar", hatte der Vorsitzende bereits in der Verhandlung gesagt. Das sei ein erheblicher Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte. "Das muss man sich nicht gefallen lassen." Dem hatte allerdings der Verlagsanwalt widersprochen: Jemanden nur nach einem Foto zu suchen sei sehr mühsam.

Parallel zu diesem Prozess laufen in Norddeutschland auch Verfahren gegen die tatsächliche Autorin: Der Verlag will seine 17.500 Euro von ihr wiederhaben, und auch Josefa wird sie verklagen.

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