Fall Mollath:Rückendeckung für den Gutachter

Er hat das Erstgutachten in der Fall Gustl Mollath geschrieben und ist für die jährlichen Folgegutachten verantwortlich: Immer wieder ist Psychiater Klaus Leipziger in den vergangen Monaten in die Kritik geraten, doch die Bezirksverwaltung nimmt ihn nun in Schutz.

Olaf Przybilla

Der Direktor der Bezirksverwaltung Oberfranken, Rudolf Burger, hat den Chefarzt der Forensischen Abteilung am Bezirkskrankenhaus (BKH) Bayreuth, Klaus Leipziger, in Schutz genommen.

Leipziger hatte das Erstgutachten in der Causa Gustl Mollath geschrieben. Und er zeichnet seit der Verlegung Mollaths von Straubing zurück ans BKH Bayreuth im Jahr 2009 für die psychiatrischen Stellungnahmen über Mollath verantwortlich.

Leipziger habe das volle Vertrauen der Bezirksverwaltung, er mache "eine sachlich fundierte Arbeit", sagte Burger im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Die Kritik, der Erstgutachter könnte in den Verdacht geraten, sein eigenes Urteil fortlaufend immer wieder aufs Neue selbst zu bestätigen, gehe an der Sache vorbei.

Es sei die Aufgabe der den Fall einmal pro Jahr überprüfenden Justiz, geeignete psychiatrische Expertise einzuholen. Welcher Gutachter damit beauftragt werde, dafür trage allein das zuständige Gericht die Verantwortung.

Antrag im Menschenrechtsausschuss gescheitert

Unterdessen sind die Grünen damit gescheitert, die Causa zum Thema im Bundestag zu machen. Sie hatten beantragt, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) solle den Menschenrechtsausschuss über den Fall informieren.

Dieser Antrag wurde am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Sie begründete das damit, neue Erkenntnisse könnten dem Ausschuss nicht zugänglich gemacht werden.

Die Opposition hatte argumentiert, man könne nicht ernsthaft Menschenrechtsverletzungen in fernen Ländern anprangern, wenn man sich weigere, über Menschenrechtsfragen im eigenen Land zu reden

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