Offshore-Leaks:Recht und Unrecht im Fall Gunter Sachs

Gunter Sachs mit Brigitte Bardot

Gunter Sachs mit seiner Frau Brigitte Bardot 1966 in München.

(Foto: DPA)

Die Berner Steuerbehörde sieht keine Ermittlungsansätze gegen den verstorbenen Industriellenerben. Doch die Sachlage ist nicht so eindeutig. Es bleiben Fragen.

Von Bastian Obermayer

Der Brief der Berner Steuerverwaltung mit dem Betreff "Interne Nachprüfung Veranlagungen Gunter Sachs" datiert vom 24. Juni 2013. Der Text ist etwa eine Din-A-4-Seite lang, Empfänger ist die Züricher Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Staehelin. Die Botschaft: Es wird kein Steuerverfahren gegen den verstorbenen Industriellen Gunter Sachs, seine Erben oder seine Anwälte geben. Man habe, erklären die Beamten, "keine Hinweise auf steuerlich relevante neue Tatsachen" gefunden.

Wie passt das zu all dem, was in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit Sachs und den Offshore-Leak-Daten zu lesen war? Auch in der Süddeutschen Zeitung, die als erstes Medium darüber geschrieben hatte, dass Gunter Sachs mehr als 20 Jahre lang ein weitverzweigtes, kaum durchschaubares Netzwerk von Offshore-Firmen unterhielt, von dem die Öffentlichkeit bis dahin nicht wusste.

Es passt nicht. So muss man das sagen.

Das aber liegt nicht daran, dass die berichteten Fakten falsch gewesen wären. Denn wenn wahrheitsgemäß beschrieben wird, dass jemand, nämlich Gunter Sachs, mit Hilfe seiner Anwälte und zum Teil unter größtmöglicher Geheimhaltung ein intransparentes Netzwerk von Offshore-Firmen gründet - in verrufenen Steueroasen wie den Britischen Jungferninseln, Panama, Luxemburg, Jersey und den Cook Islands - und dieses Netzwerk über fast 20 Jahre aufrechterhält, kommen selbst Steuerbeamte auf den Gedanken, dass hier möglicherweise etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Nicht zuletzt, weil auch berichtet wurde, dass die Berner Steuerverwaltung bis vor wenigen Wochen von elf dieser Firmen keinerlei Kenntnis hatte und deshalb etliche Fragen hatte. Das war der Ausgangspunkt für die neuerliche Überprüfung.

Was die Jahre 2008 bis 2011 angeht, und nur für diese Jahre waren die Prüfer zuständig, weil Sachs erst 2008 in die Schweiz zog, haben die Finanzbeamten nun jenem Brief zufolge keine ausreichenden Hinweise gefunden, die Gesetzesverstöße nahelegen würden.

Gleichzeitig ist die Sachlage aber nicht so eindeutig, wie es nun verständlicherweise von den Anwälten des verstorbenen Sachs dargestellt wird. Die Entscheidung der Berner Finanzverwaltung ist kein umfänglicher Freispruch - dafür bleibt zu vieles ungeklärt. Zum Beispiel, ob Sachs sein seit 1993 in Offshore-Firmen geparktes Vermögen bis zum Jahr 2008 korrekt deklariert hat - also die weit größere Zeitspanne.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob die Steuerbehörden wirklich die Möglichkeit hatten, die Dinge eingehend zu prüfen. Die Gesellschaften, die Sachs über Mittelsmänner und Briefkastenfirmen in der Südsee verwaltete, sind gewissermaßen von außen undurchsichtige Gefäße. Was in diesen Trusts lag, weiß nur ein kleiner Kreis von Eingeweihten. Es gibt keine Pflicht, diese Dinge irgendwo festzuhalten und keine Möglichkeit für die Behörden, das einzusehen.

Die Anwälte haben den Behörden nun erklärt, sie hätten diese Trusts "transparent" behandelt, also so, als gäbe es sie nicht. Sprich: Alles Vermögen, was Sachs darin geparkt habe, hätten sie als seinen direkten Besitz deklariert.

Noch Anfang April hatte die Berner Steuerverwaltung der SZ erklärt, diese Art der Versteuerung sei unzulässig. Es genüge eben nicht, hatte eine Sprecherin damals erklärt, "lediglich die vom Trust gehaltenen Vermögenswerte" zu deklarieren, es müssten sehr wohl "Belege, Urkunden oder Bescheinigungen Dritter" eingereicht werden. Andernfalls könne man den Sachverhalt nicht nachprüfen. An diesem Konflikt hat sich nichts verändert, auch wenn die Berner Ermittler dazu inzwischen schweigen.

Was die Gesellschaften angeht, die Sachs in Luxemburg führte, kamen die Prüfer zu dem Ergebnis, die entscheidenden Angaben seien "im Wesentlichen" gemacht worden. Dort geht es um Summen von mindestens 80 Millionen Franken. Man würde gerne wissen, welche Beträge in diesem Zusammenhang als wesentlich, und welche als unwesentlich gelten. Aber auch dazu gibt es keinen Kommentar.

Sachs war auch involviert in eine Firma mit Sitz in Panama - wofür wurde sie gegründet? Gibt es sie noch? Diese Fragen können angeblich nicht einmal die Anwälte von Gunter Sachs beantworten.

Trotz der behördlichen Überprüfung bleibt also vieles offen. Auch grundsätzliche Fragen. Warum agierte Gunter Sachs anonym? Wofür der ganze Aufwand, die Anwälte, die Geheimniskrämerei? Es ist das gute Recht seiner Erben, diese Fragen ins Leere laufen zu lassen. Aber dass diese Fragen gestellt werden, ist mittlerweile das Los all jener, die ihr Vermögen verdeckt in Steueroasen schaffen.

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