Hungerstreik für Asyl:"Juristisch schlichtweg nicht möglich"

Flüchtlinge hungern in München für ein Bleiberecht, der bayerische Innenminister spricht von Erpressung. Experten stimmen zu, dass sich das Asylrecht nicht erstreiken lässt. Doch so manche Details ließen sich trotzdem verbessern.

Von Alex Rühle

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann empörte sich am Donnerstag über die Hungerstreikenden am Münchner Rindermarkt, "Erpressung als Mittel, um Asylrecht zu erhalten", sei "völlig indiskutabel". Jeder, der hierzulande Asyl beantrage, habe das Recht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren. "Und das bekommt er auch." Als Hubert Heinhold am Telefon den Satz von der Erpressung hört, muss er lachen.

RA Hubert Heinhold, 2005

Hubert Heinhold, 65, befasst sich als Münchner Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Ausländer- und Asylrecht.

(Foto: Stephan Rumpf)

Der Rechtsanwalt und Asylspezialist sagt, Erpressung sei "ein sehr starkes Wort für solch eine Verzweiflungstat." Natürlich wäre es naiv von den Streikenden zu glauben, man werde all ihre Forderungen anerkennen, "es ist juristisch schlichtweg nicht möglich, ihnen allen einfach Asyl zu gewähren. Aber man muss sich ihre Einzelforderungen anschauen."

Sobald man das tut, merkt man, dass Herrmanns Behauptung, jeder Asylsuchende erhalte ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, zumindest hinterfragbar ist. Die Protestierenden vom Rindermarkt beklagen die langen Bearbeitungszeiten ihrer Asylanträge und die damit zusammenhängende Unsicherheit. Bernd Mesovic, Pressesprecher von Pro Asyl, verweist in dem Zusammenhang auf die Bundestagsdrucksache 17/13636. Darin wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Asylanträge für das letzte Quartal 2012 und das erste Quartal 2013 aufgeschlüsselt.

Wer will, kann dort ablesen, wie die Anträge ganzer Bevölkerungsgruppen auf Eis gelegt werden, während andere im Eilverfahren durchgeschleust werden: Anträge von serbischen und mazedonischen Roma wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im letzten Quartal 2012 innerhalb von eineinhalb Monaten bearbeitet: Die Anerkennungsquote war dabei gleich null, obwohl die Roma in Serbien und Mazedonien laut einem Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus systematisch diskriminiert werden.

Iraner und Afghanen mussten hingegen ein knappes Jahr bis zu ihrem Bescheid warten. 2013 wurde es nicht besser: Für Afghanen etwa erhöhte sich die Wartezeit auf 13,7 Monate. Hubert Heinhold sagt, Bearbeitungszeiten von vielen Jahren seien keine Ausnahme.

"Keinerlei Rücksicht auf Einzelfälle"

Die zweite Forderung der Streikenden betrifft ihre Wohnsituation. Das Land Bayern schrieb 2002 generell die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften fest mit der Konsequenz, dass damals tausende Flüchtlinge ihre Wohnungen verlassen mussten. Viele Bundesländer sind von solchen Gemeinschaftsunterkünften wieder abgekommen, Bayern hält weiterhin daran fest. Für Bernd Mesovic von Pro Asyl drückt sich hierin der "unerschütterliche Glaube an eine Abschreckungspolitik der achtziger Jahre" aus.

In seinen Augen legt die Landesregierung die Desintegration von Flüchtlingen sogar als gesetzliches Ziel fest, wenn sie schreibt: "Die Verteilung und die Zuweisung darf die Rückführung der betroffenen Personen nicht erschweren; sie soll die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern." So steht es im Paragraphen 37 der Bayerischen Asyldurchführungsverordnung.

Hubert Heinhold sieht es ganz ähnlich, wenn er die Härte der Gesetzgebung anspricht: "Dublin II nimmt keinerlei Rücksicht auf Einzelfälle." Er meint damit das europäische Abkommen, demzufolge jeder Asylsuchende nur in dem Land seinen Antrag stellen kann, in dem er erstmals den Boden der EU betrat.

Ein Beispiel dafür ist die Geschichte der Familie Wahafi, die über Griechenland und Ungarn nach Deutschland kam. Die Afghanin Hanifeh Wahafi sitzt mit zweien ihrer Kinder unter den Streikenden am Rindermarkt. Ein dritter, zwölfjähriger Sohn befand sich lange alleine in Österreich und wurde nun nach Ungarn abgeschoben. Ihr Mann sollte am Mittwoch ebenfalls nach Ungarn ausgeflogen werden, was in letzter Sekunde fürs Erste verhindert werden konnte.

Obwohl der Mann unter starken Depressionen leidet, wurde keine eingehende Begutachtung seines psychischen Zustandes vorgenommen. Auch der Mutter, die unter starken chronischen Schmerzen und Blutungen leidet, und ihren beiden Kindern wurden von der Bundespolizei offizielle "Reisefähigkeitsatteste" ausgestellt. In Ungarn droht der Familie Haft: Unter der rechts-konservativen Regierung Viktor Orbáns wird die Mehrheit der Asylsuchenden in besonderen Haftzentren festgesetzt.

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