Fall Mollath:Neue Vorwürfe gegen Justizministerin Merk

Bayerns Justizministerin Beate Merk

Wann hat sie den Prüfbericht der HVB erhalten? Justizministerin Beate Merk gerät unter Druck.

(Foto: dpa)

Wann wusste Beate Merk von einem internen Prüfbericht der HypoVereinsbank zu den Schwarzgeld-Vorwürfen von Gustl Mollath? Die bayerische Justizministerin sagt: im November 2012. Die Freien Wähler wollen beweisen können, dass es schon Monate vorher war.

Von Olaf Przybilla

Justizministerin Beate Merk (CSU) gerät im Fall Gustl Mollath immer stärker unter Druck. Anhand der Akten fänden sich deutliche Hinweise darauf, dass ihrem Ministerium der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank (HVB) bereits vor November 2012 vorgelegen habe, erklären die Freien Wähler (FW).

Merk dagegen hatte vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, sie habe erst im November 2012 diesen bei der Staatsanwaltschaft angefordert - nachdem sie in einem Interview auf den HVB-Bericht angesprochen worden war. Wenige Tage später habe ihr der Bericht erstmals vollständig vorgelegen, hatte Merk ausgesagt. Anhand der Akten dränge sich dagegen der Verdacht auf, dass "Ministerin Merk dem Landtag hier eine Räuberpistole aufgetischt hat", sagt der FW-Abgeordnete Florian Streibl.

Nach Informationen der SZ gibt es eine Mail der Nürnberger Staatsanwaltschaft aus dem Dezember 2011, in der darauf Bezug genommen wird, die Causa Mollath sei bereits zu dem Zeitpunkt Gegenstand mehrstündiger Besprechungen zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaft gewesen.

Im Januar 2012 leitete die Generalstaatsanwaltschaft daraufhin einen Bericht ans Ministerium, in dem auch der Kernsatz aus dem Revisionsbericht - "Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths) haben sich als zutreffend herausgestellt" - enthalten und hervorgehoben worden sei. Merk hatte diesen Satz in Stellungnahmen zum Fall nie erwähnt, ehe sie im November 2012 damit konfrontiert worden war.

Unwahrheit oder Unwissenheit

In der Zuleitungsverfügung des brisanten Berichts ans Ministerium wird im Januar 2012 auf Akten verwiesen, die mitgeleitet werden. Nach Einschätzung Streibls muss es sich dabei unter anderem auch um den HVB-Bericht handeln. So bleibe nur die Möglichkeit, dass Merk entweder nicht die Wahrheit gesagt habe, als sie im Landtag aussagte, sie habe den Bericht im November 2012 erst anfordern müssen. Oder Merk seien von ihrem Ministerium wesentliche Informationen vorenthalten worden. In beiden Fällen müsse der Ministerpräsident die Ministerin entlassen.

Merk weist die Vorwürfe scharf zurück: Die Behauptung, sie habe dem Landtag nicht die Wahrheit gesagt, sei "infam". Sie habe im Untersuchungsausschuss erklärt, der Revisionsbericht der HVB sei erst auf ihre persönliche Anforderung hin im November 2012 vorgelegt worden. "Und das ist die Wahrheit", sagt Merk. Auch die zuständigen Referatsleiter aus dem Justizministerium würden dies so erklären.

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