Korruptionsvorwürfe gegen Ex-Bundespräsidenten:Wulff wehrt sich

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Ex-Bundespräsident Wulff im Mai in Hannover.

(Foto: Getty Images)

Offensive Verteidigung: Mit einem 65-seitigen Schreiben seiner Anwälte reagiert Christian Wulff auf die Anklage wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Die Vertreter des ehemaligen Bundespräsidenten erheben darin selbst schwere Vorwürfe - von einem "denunziatorischen, persönlichen Angriff" ist die Rede.

Lange hat der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff geschwiegen, nun nimmt er erstmals zu den Korruptionsvorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung: In einer 65-seitigen Anklageerwiderung erhebt er dabei durch seine Anwälte selbst schwere Vorwürfe gegen die Strafverfolger, wie die Bild am Sonntag berichtet.

Wulff sei von den Ermittlern zum Lügner erniedrigt worden, heißt es dort nach Angaben der Zeitung. Die Anklage sei ein denunziatorischer, persönlich Angriff auf Wulff, so sein Anwalt Bernd Müssig. Das Schreiben sei Mitte Juni beim Landgericht Hannover eingereicht worden, der Anwalt des ehemaligen Staatsoberhauptes fordert darin, einen Prozess gegen Wulff mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zu eröffnen.

Wulff war Mitte April wegen des Verdachts der Bestechlichkeit angeklagt worden. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen hatten er und der Filmproduzent David Groenewold abgelehnt. Wulff hätte 20.000 Euro zahlen und damit auch strafrechtliche Verantwortung übernehmen sollen. Darauf wollte er nicht eingehen.

Richter soll bald über Prozess entscheiden

Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Der damalige niedersächsische Ministerpräsident wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte Wulff so motiviert werden, für ein Filmprojekt Groenewolds um Geld zu werben, was er einige Wochen später auch tat.

Nach Darstellung Müssigs erfuhr Wulff erst im Januar 2012, dass Groenewold damals einen Teil der Hotelkosten übernommen hatte. Ein Vorteil für Wulff habe ohnehin nicht entstehen können, da die Auslagen dienstlich erstattet worden wären, heißt es im Bericht der Bild am Sonntag. Es sei nach Ansicht des Anwalts ohnehin nicht nachvollziehbar, warum sich der Ministerpräsident und Aufsichtsrat von Europas größtem Automobilkonzern (VW) durch Einladungen im Gesamtwert von 760 Euro bestechen lassen sollte.

Der Richter will in den kommenden Wochen entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen den Ex-Bundespräsidenten kommt.

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