Chronologie zum Fall Gustl Mollath:Schwierige Suche nach der Wahrheit
Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie, jetzt hat das OLG Nürnberg beschlossen: Das Verfahren um angebliche Körperverletzung und dunkle Bankgeschäfte wird wieder aufgenommen. Angefangen hat das Drama schon im August 2001. Eine Chronologie des Falls.
Im Fall Gustl Mollath hat nun auch der Anwalt Gerhard Strate Verfassungsbeschwerde eingereicht. Es ist schon die zweite in der Causa, nachdem auch Anwalt Michael Kleine-Cosack Beschwerde in Karlsruhe eingereicht hatte. Strate richtet sich gegen den Vermerk des Landgerichts Regensburg, das im Mai mitgeteilt hatte, es könne wegen der Komplexität des Falls "keine hinreichend konkrete Einschätzung zu den Erfolgsaussichten" der Wiederaufnahmeanträge abgeben.
Das Gericht hatte damit begründet, dass die Unterbringung Mollaths "vorerst" nicht unterbrochen werde. Eine Beschwerde Strates gegen diese Entscheidung hatte das Nürnberger Oberlandesgericht abgelehnt.
Sowohl der Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung als auch der Antrag der Staatsanwaltschaft stützten sich "minutiös Zeile um Zeile auf unzweifelhafte und jeder sofortigen Überprüfung zugängliche Quellen", heißt es bei Strate. Dass sich das Regensburger Landgericht trotz der "Überschaubarkeit des Aktenmaterials" seit Monaten weigere, Mollaths Unterbringung auszusetzen, werte er als Verstoß gegen den Artikel 2 des Grundgesetzes, demzufolge die Freiheit der Person unverletzlich ist.
Zudem stellte Strate den Antrag, einen der Richter der 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg wegen Befangenheit abzulehnen. Dieser hatte 2012 an einem Kostenbescheid für den Zeugen Edward Braun mitgewirkt. Dessen nachgereichte Aussage hatte die Kammer als Antrag auf Wiederaufnahme gewertet und diesen abgelehnt. Inzwischen gilt Brauns Aussage der Staatsanwaltschaft als einer der Hauptgründe für den Antrag auf Wiederaufnahme.
Unterdessen hat der Bayerische Richterverein Äußerungen von Justizministerin Beate Merk (CSU) als "mehr als bedenklich" kritisiert. Dass Mollaths Unterbringung "mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig" sei, stelle eine Bewertung der Arbeit zweier Gericht dar. Merk wies die Kritik zurück. Ihre Äußerungen hätten "mit einer Bewertung der Tätigkeit unserer Richterinnen und Richter nichts zu tun".