Bundesregierung zur Spähaffäre:Der trojanische Innenminister

Bundesregierung zur Spähaffäre: Innenminister Hans-Peter Friedrich spricht vor Journalisten über die Spähaffäre.

Innenminister Hans-Peter Friedrich spricht vor Journalisten über die Spähaffäre.  

(Foto: AFP)

Das "Grundrecht auf Sicherheit" ist ein Trojaner, der sich eingeschlichen hat in die Innenpolitik in Deutschland. Als Super-Grundrecht mit eingebautem Blaulicht gefährdet er das Grundgesetz - und stellt den Rechtsstaat als Ganzes in Frage.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Vor Jahren wurde heftig über die Staatstrojaner diskutiert, auch Bundestrojaner genannt. Es handelt sich um Spionage-Software, mittels der sich der Staat in private Computer einschalten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 diesen Streit, den neuen Kampf um Troja, entschieden, die Online-Durchsuchung von privaten Computern nur in besonderen Fällen konkreter Gefahr erlaubt, und nur unter strenger richterlicher Kontrolle. In diesem Urteil hat es aus dem Persönlichkeitsgrundrecht das Computergrundrecht abgeleitet, das die "Integrität informationstechnischer Systeme" schützen soll. Das ist schön und gut.

Es sind aber nicht nur Computer durch Trojaner gefährdet, sondern auch das Grundgesetz. Vor Jahrzehnten wurde im konservativen juristischen Schrifttum ein angebliches Grundrecht erfunden, das nichts anderes ist als ein Trojaner. Es heißt: "Grundrecht auf Sicherheit"; es hat sich in die rechts- und innenpolitischen Diskussionen eingeschlichen, es hat die Sicherheitsgesetze nach dem 11. September maßgeblich beeinflusst. Zuletzt hat die Union bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP im Jahr 2009 das "ungeschriebene" Grundrecht auf Sicherheit proklamiert.

Der Staat solle es fürsorglich für seine Bürger ausüben; also mehr Computerdurchsuchung, mehr Telefonüberwachung, Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung und Sicherungsverwahrung - um so seiner Schutzpflicht gegenüber dem Bürger zu genügen. Der Bürger habe danach den vom Staat zu exekutierenden Anspruch, dass seine Grundrechte, um ihn vor Terror und Straftaten zu schützen, eingeschränkt werden.

Banalisierung aller anderen Grundrechte

Bundesinnenminister Friedrich hat nun diesem angeblichen Grundrecht noch ein "Super" vorne dran gehängt. Das Super-Grundrecht hat quasi ein eingebautes Blaulicht; alle anderen Grundrechte sollen beiseite springen. Das ist letztlich nichts anderes als das, was der US-Geheimdienst NSA propagiert: Wenn es um Sicherheit geht, zählen alle anderen Grundrechte nichts mehr, dann bleibt notfalls nur eines übrig - das Supergrundrecht auf Sicherheit.

Das führt zur Banalisierung aller anderen Grundrechte, das führt dazu, dass derjenige, der das Supergrundrecht für sich in Anspruch nimmt, also der fürsorgliche Staat, darüber entscheidet, ob und wann und wie Grundrechte noch gelten. Wer ein Supergrundrecht auf Sicherheit verficht, nähert sich dem mit dem Wort "Grundrecht" getarnten Verfassungsbruch.

Ein solches Supergrundrecht stellt alles zur Disposition, was der Rechtsstaat an Regeln zur Vorbeugung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten eingeführt hat. Wer hier den großen Kehraus veranstalten will, der kehrt, angeblich oder vermeintlich zur Verteidigung des Rechtsstaats, genau das weg, weswegen dieser Rechtsstaat verteidigt werden mus. Dann stirbt die Freiheit an ihrer Verteidigung.

Das Grundgesetz kennt keine Sicherheit, es kennt nur Freiheit und Unfreiheit; und es gibt dem Staat auf, die Freiheit durch Achtung der Grundrechte zu verteidigen. Daraus erwächst Sicherheit.

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