BGH-Entscheidung:Firma darf gebrauchte Software weiterverkaufen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mit gebrauchten Softwarelizenzen gehandelt werden darf. Das ist für Firmen und Privatpersonen interessant.

Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen generell weiterverkauft werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschied. Das Urteil ist vor allem für Firmen relevant, die sich etwa für ihre Warenverwaltung neue Software zulegen. Aber auch Verbraucher profitieren, denn immer häufiger werden Programme im Internet als Download statt auf CD-Rom oder DVD verkauft.

Das Urteil, mit dem der BGH eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umsetzt, ist ein Erfolg für die deutsche Firma Usedsoft. Sie handelt mit gebrauchter Software und war deshalb von der US-Firma Oracle verklagt worden.

Usedsoft verkauft Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die Software direkt beim Hersteller neu herunterladen. Solche Lizenzen umfassen meist ein dauerhaftes Nutzungsrecht und gegebenenfalls auch das Recht auf Aktualisierungen.

Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa noch geklärt werden, ob der Zweiterwerber einer Software das Recht auf eine aktualisierte Version habe.

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