Fall Teresa Z.:Zehn Monate auf Bewährung für Prügelpolizisten

Fall Teresa Z.: Zehn Monate auf Bewährung: der verurteilte Polizist Frank W. (r.).

Zehn Monate auf Bewährung: der verurteilte Polizist Frank W. (r.).

(Foto: Stephan Rumpf)

Keine Notwehr: Der Polizist Frank W., der Teresa Z. mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, ist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Richter nahm ihm nicht ab, dass er aus einem Reflex heraus gehandelt habe. Er glaubte aber auch nicht allen Aussagen des Opfers.

Von Anna Fischhaber

Am Ende dieses Verhandlungstages wirkt Teresa Z. aufgebracht - dabei ist Frank W. gerade verurteilt worden. Ihr Anwalt muss sie beruhigen, während der Polizist dem Richter im Münchner Amtsgericht lauscht. Zehn Monate wegen Körperverletzung im Amt und eine Geldstrafe von 3000 Euro, weil der Beamte der gefesselten 23-Jährigen im Januar auf der Wache in München-Au mit einem Faustschlag das Nasenbein und die Augenhöhle gebrochen hat - so lautet das Urteil.

Teresa Z. hatte nach einem Streit mit ihrem Freund selbst die Polizei gerufen. Zwei Streifenwagen brachten das Paar getrennt zur Wache in der Au. Schon unterwegs gab es Ärger, auf der Polizeiwache eskalierte die Situation - schließlich schlug der Polizist zu. Aus Notwehr, wie er nun vor Gericht aussagte. "Das war sicher kein Reflex, ein Faustschlag ist eine aktive Handlung", sagte der Richter dagegen zur Urteilsbegründung. "Ich glaube dass Sie sauer waren, weil Sie angespuckt wurden." Das sei zwar menschlich verständlich, dennoch dürften nicht die Pferde so mit einem durchgehen.

Zuvor hatten Kollegen von Frank W. geschildert, wie sich die zierliche Frau am 20. Januar auf der Wache aufgeführt hatte. "Ich habe noch nie eine Frau so ausrasten sehen", sagte ein Beamter. Der Richter sah das offenbar ähnlich: Angesichts ihres Verhaltens habe man die junge Frau fixieren und in eine Zelle bringen müssen. Auch könne er ihr nicht glauben, dass sie die ganze Zeit von den Polizisten auf die Pritsche gedrückt wurde. Er sagte aber auch: Was Frank W. gemacht habe, sei nicht zu rechtfertigen.

"Der Schlag muss intensiv gewesen sein"

Ein Gutachter hatte den Polizisten zuvor schwer belastet: "Der Schlag muss intensiv gewesen sein", sagte Jiri Adamec vom Institut für Rechtsmedizin. Zudem würden verschiedene Hinweise eher für einen intendierten Schlag als für eine Selbstschutzmaßnahme sprechen. "Bei einer Abwehr würde man nicht einen Faustschlag erwarten, sondern eher einen Kontakt mit der flachen Hand", erklärte der Sachverständige. Auch eine Ausholbewegung spreche gegen eine reine Selbstschutzmaßnahme.

Die Aussagen des Polizisten und von Teresa Z. unterschieden sich stark. Der Beamte berichtete, wie er nach der "großflächigen Spuckattacke" einen Kopfstoß von der gefesselten jungen Frau auf der Pritsche befürchtet und aus Angst, verletzt zu werden, zugeschlagen habe. Teresa Z. erzählte, sie habe "die ganze Zeit geschrien und geweint. Ich wollte nur, dass sie mich loslassen." Sie berichtete, wie sie gespuckt und sich weggedreht habe - und wie sie dann die Schläge spürte. "Es waren zwei, schnell hintereinander." Andere Zeugen und der Polizist selbst berichteten dagegen von nur einem Schlag.

Mit seinem Strafmaß schloss sich der Richter am Ende der Staatsanwaltschaft an. Dem Anwalt, der die Nebenklägerin Teresa Z. vertrat, reichte das nicht. Er forderte eine Strafe von 16 Monaten. Frank W. habe "im bayerischen Polizeidienst nichts zu suchen". Wird ein Polizist zu mehr als zwölf Monaten verurteilt, muss er aus dem Dienst ausscheiden. Aber auch nach der minder schweren Verurteilung an diesem Dienstag muss der 33-Jährige mit einem Disziplinarverfahren rechnen, an dessen Ende seine Entlassung aus dem Polizeidienst stehen könnte.

"Ich sehe das als Denunzierung"

Der Verteidiger von Frank W. hatte einen Freispruch gefordert. Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hatte aber Frank W. selbst, der Teresa Z. um mindestens einen Kopf überragt: Natürlich frage sich jeder, warum er sich nicht entschuldigt habe, sagte er. Er habe bereits ein Entschuldigungsschreiben aufgesetzt, das aber dann nicht abgeschickt - angeblich wegen der medialen Auswüchse. "Ich sehe das als Denunzierung meinerseits. Die trifft nicht nur mich, sondern auch meine Familie."

Dann wiederholte er die Entschuldigung, die er schon im Verlauf des Prozesses an Teresa Z. gerichtet hatte: "Ich kann mich für mein Handeln nicht entschuldigen", sagte er. "Ich will mich aber für die Verletzungen, die Ihnen entstanden sind, entschuldigen. Diese waren nie gewollt."

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