Fall Jörg Tauss:Abschlussbericht der Polizei belastet Politiker

356 kinderpornografische Dateien wurden auf dem Handy des Bundestagsabgeordneten Tauss gefunden - einen Auftrag zur Recherche hatte er nicht.

Bernd Dörries

Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hatte nach Ansicht der Karlsruher Polizei keinen dienstlichen Auftrag, der den Besitz von kinderpornographischen Material rechtfertigen würde. Nach SZ-Informationen kommen die Ermittler in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass Tauss keinen konkreten aktuellen Auftrag zur Recherche von kinderpornographischen Fällen oder zur Recherchetätigkeit im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren gehabt habe, der den Erwerb, Besitz und Versand solchen Materials zwingend erforderlich mache.

Fall Jörg Tauss: Ende August könnte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen Jörg Tauss erheben.

Ende August könnte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen Jörg Tauss erheben.

(Foto: Foto: ddp)

Auf dem Mobiltelefon des 56-Jährigen wurden 356 MMS- und 59 Videodateien gefunden, die die Polizei als kinderpornographisch einstuft. Über eine Dauer von sieben Monaten soll er Kontakt zu Pädophilen gehabt haben, fünf Mal verschickte er selbst Dateien, einmal auch um 4.52 Uhr.

Im März waren die Wohnungen und Büros von Tauss durchsucht worden, der wenig später von seinen Ämtern als Generalsekretär der baden-württembergischen SPD und als forschungs- und medienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion zurücktrat. Außerdem verzichtete er auf eine Kandidatur für den Bundestag und beendete seine Mitgliedschaft in der SPD.

Tauss hat den Besitz der entsprechenden Dateien nie bestritten, aber immer beteuert, er habe in seiner Funktion als Medienexperte die Vertriebskanäle von Kinderpornos aufdecken wollen. Er und sein Rechtsanwalt Jan Mönikes hatten stets von einer "szene-untypisch geringen Menge" an Material gesprochen, die sich in Tauss' Besitz befunden habe.

Daran hätten auch die 356 MMS-Dateien aus dem Abschlussbericht nichts geändert, sagte Anwalt Mönikes. "Das Mobiltelefon hatte lediglich eine 32 MB-Speicherkarte. Bei den Bild- und Video-MMS handelt es sich daher zum Teil nur um briefmarkengroße Bilder oder sekundenkurze Videoclips, oft in schlechter Qualität."

Nach dem Abschlussbericht der Ermittler muss der Bundestag nun erneut Tauss' Immunität aufheben, damit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage erheben kann. Dies soll möglicherweise Ende August geschehen. Die Staatsanwaltschaft könnte aber theoretisch auch noch einen Monat warten, bis Tauss aus dem Bundestag ausscheidet und die Immunität ohnehin erlischt. Dafür sehe er aber keine Bereitschaft, sagte Anwalt Mönikes.

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