Auto versichern:Worauf muss ich beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten?

Kfz-Versicherung Haftpflichtversicherung Teilkasko Vollkasko Trabant Garage

Zum Glück nur Dekoration: Garagenverzierung in Kalbe/Milde (Altmarkkreis Salzwedel)

(Foto: dpa)

An dieser Versicherung kommt keiner vorbei: Ein Auto, das in Deutschland unterwegs ist, muss zumindest haftpflichtversichert sein. Mit Teil- oder Vollkaskoversicherungen lässt sich der Schutz erweitern. Doch wie viel Versicherung ist notwendig? Welche Risiken müssen unbedingt abgesichert sein?

Von Eva Dignös

Deutschlands Autofahrer wechseln gern. 2,2 Millionen Kunden kehrten zum Jahresende 2016 ihrer Versicherung den Rücken und wechselten zu einer anderen Assekuranz. Fünf Jahre davor waren es noch 1,4 Millionen. "Bei den Kfz-Versicherungen beobachten wir einen intensiven Konkurrenzkampf", sagt auch Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein Wechsel könne sich durchaus auszahlen. Nur sei die billigste Prämie nicht unbedingt die günstigste: "Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Preis und vor allem Leistung", betont Grieble. Wer nur auf die Prämie achte, laufe Gefahr, seine Risiken nicht ausreichend abzudecken.

Hohe Deckungssumme in der Hapftpflicht

Ganz wichtig: eine möglichst große Deckungssumme in der Haftpflicht. Diese Versicherung springt ein, wenn ein Autofahrer einen Unfall verschuldet und dabei andere geschädigt hat. Das kann sehr teuer werden, beispielsweise wenn einem Verletzten ein Leben lang eine Rente gezahlt werden muss. Geht der Schaden über die abgesicherte Summe hinaus, haftet der Unfallverursacher persönlich. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme liegt für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1,12 Million Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Versicherungsexperten raten aber, auf den Höchstbetrag von 100 Millionen Euro aufzustocken, um für alle Fälle abgesichert zu sein. "Der Unterschied in der Prämie ist nicht sehr groß", sagt Peter Grieble. Bei der Haftpflichtversicherung außerdem noch interessant: In welchen anderen Ländern gilt sie (meist in Europa sowie anderen politisch zu EU gehörenden Regionen) und beinhaltet sie eine Haftpflichterweiterung, die sogenannte "Mallorca-Police", falls man im Ausland mit dem Mietwagen einen Unfall verursacht?

Keine gesetzlichen Vorgaben für Teil- oder Vollkasko

Komplizierter wird der Versicherungsvergleich bei der Kaskoversicherung, also der Teil- und Vollkasko. Hier gibt es im Unterschied zur Haftpflicht keine gesetzlichen Vorgaben. Die Unternehmen können die Verträge frei gestalten. Entsprechend unübersichtlich ist die Zahl der Tarife und Sonderoptionen. Einige Punkte lohnt es aber ganz besonders genau unter die Lupe zu nehmen:

  • Auf jeden Fall sollte die Versicherung den "Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit" beinhalten, rät Versicherungsexperte Grieble. Die Versicherung begleicht damit den Schaden auch dann in vollem Umfang, wenn man beispielsweise aus Unachtsamkeit bei Rot gefahren ist oder ein Stoppschild nicht beachtet hat. Fehlt diese Option, kann die Versicherung einen Teil des Geldes vom Versicherten zurückfordern.
  • Für Neuwagenbesitzer ist die Neuwertentschädigung ein wichtiger Faktor im Versicherungsvergleich: Je länger bei Diebstahl oder Totalschaden der Neupreis gezahlt wird, umso besser. Die Angebote reichen von drei bis zu 24 Monaten.
  • Viele Versicherer bieten einen Rabatt, wenn eine bestimmte jährliche Fahrleistung nicht überschritten wird, das Auto nachts in der Garage parkt, nur ein einziger Fahrer mit dem Fahrzeug unterwegs ist oder Schäden nur in bestimmten Werkstätten repariert werden. "Gerade auf die Werkstattbindung sollten Versicherungskunden nur eingehen, wenn sie sich auch wirklich daran halten wollen und können", sagt Peter Grieble.
  • Für Autofahrer mit vielen unfallfreien Jahren besonders wichtig: Wird der Schadenfreiheitsrabatt von der neuen Versicherung in gleichem Maße gewährt? "Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird", rät Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch der sogenannte Rabattretter, der nach einem Unfall die Rückstufung verhindert, den es aber nur noch in Altverträgen gibt, kann bares Geld wert sein und sollte deshalb nicht voreilig aufgegeben werden.

Vergleichsrechner im Internet können die Suche nach der passenden Kfz-Versicherung erleichtern, "man sollte sich aber nicht nur auf ein Portal verlassen", sagt Peter Grieble. Denn keiner der Anbieter habe sämtliche Versicherungen mit all ihren Tarifen in der Datenbank (hier finden Sie den umfangreichen Kfz-Versicherungsvergleich auf Süddeutsche.de). Umso wichtiger sei es, sich zunächst Gedanken über seinen Versicherungsbedarf zu machen und dann gezielt nach dem besten Tarif zu suchen.

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