Umstrittene Glaubensgemeinschaft:"Zwölf Stämme" beantragen erneut eigene Schule

Seit mehr als einem Jahrzehnt gibt es Streit um die Schulpflicht der Kinder der schwäbischen "Zwölf Stämme". Erst im Sommer wurde die Privatschule der Glaubensgemeinschaft spektakulär geschlossen. Jetzt liegt im Ministerium ein Antrag auf eine neue Schule.

Der Streit um die Schulpflicht der Kinder der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" geht in eine neue Runde. Wenige Wochen vor Beginn des Schuljahres hat die urchristliche Gemeinschaft erneut die Genehmigung einer sogenannten Ergänzungsschule beantragt.

Das Kultusministerium hatte der bisherigen Privatschule der "Zwölf Stämme" zum 31. Juli die Genehmigung entzogen. Die etwa 20 schulpflichtigen Buben und Mädchen der umstrittenen Gemeinschaft aus Klosterzimmern bei Deiningen (Landkreis Donau-Ries) müssten damit vom Schuljahr 2013/14 an staatliche Schulen oder andere zugelassene Privatschulen besuchen.

Grund für die Schließung der bisherigen Ergänzungsschule war, dass die "Zwölf Stämme" zuletzt keinen geeigneten Lehrer mehr benennen konnten. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) hatte der Glaubensgemeinschaft dafür mehrere Fristen gesetzt und schließlich den Schlussstrich unter die Diskussion um die Schule gezogen. Nun sei im Ministerium ein neuer Antrag eingegangen, in dem auch zwei Lehrkräfte benannt worden seien, sagte Ministeriumssprecher Ludwig Unger der Nachrichtenagentur dpa. Die Glaubensgemeinschaft will sich nicht zu dem neuen Antrag äußern.

Die Regierung von Schwaben wird laut Unger nun kontrollieren, ob die benannten Lehrer qualifiziert sind. Trotz des seit Jahren anhaltenden Streits muss das Ministerium den neuen Antrag prüfen. "Der Antrag ist zu bearbeiten und wird bearbeitet", betonte Unger. Wenn die Lehrer geeignet seien, könne es sein, dass der Glaubensgemeinschaft wieder die Erlaubnis zum Betrieb einer Schule erteilt werde.

Auch das Landratsamt in Donauwörth betonte, dass die neuen Argumente der Gemeinschaft geprüft werden müssten. Nach Angaben einer Sprecherin der Kreisbehörde wird es am 10. September - zwei Tage vor Beginn des neuen Schuljahrs - ein Abstimmungsgespräch in München geben.

Die Mitglieder der "Zwölf Stämme" haben sich bislang immer geweigert, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Die Gemeinschaft begründet dies mit ihrer Religion, macht "Gewissensgründe" geltend. Ein Grund ist der Sexualkundeunterricht. Der Streit eskalierte im Jahr 2004. Damals kamen Väter in Erzwingungshaft, weil sie die Schulpflicht seit Jahren missachteten.

Die von den Behörden verhängten Buß- und Zwangsgelder hatten sich einst auf 150.000 Euro addiert. Anfang 2006 wurde der Glaubensgemeinschaft dann genehmigt, ihre Kinder in eigener Verantwortung zu unterrichten. Für das bevorstehende Schuljahr hat die Glaubensgemeinschaft laut Unger bisher noch kein Kind an einer anderen Schule angemeldet. Allerdings sei dafür auch noch Zeit bis zum Ferienende.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Martin Güll, Vorsitzender des Bildungsausschusses, verlangt, dass neben der Qualifikation der Lehrer auch die Inhalte der beantragten Schule "ganz gewissenhaft" geprüft werden. Im Unterschied zur Vergangenheit dürfe das Ministerium im Fall der "Zwölf Stämme" keine "Konzessionsentscheidung" machen, sondern müsse Härte zeigen. "Ich erwarte, dass das Ministerium eine klare Ansage macht", sagte Güll. Solange der Glaubensgemeinschaft keine neue Privatschule genehmigt wurde, müssten die Kinder auf andere Schulen geschickt werden.

In der Vergangenheit gab es auch immer wieder Prügelvorwürfe gegen die "Zwölf Stämme". Laut Ministerium hatten die Mitglieder zwar zugegeben, dass die Kinder privat gezüchtigt werden, nicht aber in der Schule. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte deswegen auch langwierig gegen Eltern und Erzieher ermittelt, das Verfahren gegen vier Männer und eine Frau aber vor wenigen Wochen eingestellt. Die Ankläger haben zwar keine Zweifel daran, dass Kinder wirklich geschlagen wurden, "allerdings ließen sich diese Taten nicht in der für eine Anklage ausreichenden Weise konkretisieren", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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