Finanzen kompakt:Bei Nichtgefallen frei Haus

Der EU-Gerichtshof entscheidet gegen Versandhäuser: Zustellkosten sind illegal, wenn die Ware anschließend zurückgeht. Der Kunde muss allenfalls für die Rücksendung bezahlen. Und: Insideralarm an der Wall-Street.

Ein Paket über den Versandhandel bestellt, aber der Inhalt gefällt nicht? Wer von einem Geschäft im Versandhandel zurücktritt, braucht nicht für die Zustellung zu zahlen. Allenfalls müssen die Kosten für die Rücksendung des bestellten Artikels getragen werden.

Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag im Streit zwischen einem deutschen Versandhändler und der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale entschieden.

Für den deutschen Versandhandel kam das Urteil nicht überraschend. Die Fernabsatzrichtlinie der EU von 1997 verbietet laut EuGH, dass ein Verbraucher die Zusendungskosten tragen muss, wenn er von einem Kaufvertrag zurücktritt.

Ziel der Richtlinie sei, den Verbraucher nicht davon abzuhalten, sein Widerrufsrecht auszuüben. Wenn er nicht nur für die Rücksendung der Ware zahlen müsse, sondern auch die Zusendung, so stehe dies "einer ausgewogenen Risikoverteilung bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz entgegen" (Rechtssache C-511/08).

Im vorliegenden Fall ging es um einen pauschalen Versandkostenanteil von 4,95 Euro, den das Unternehmen nicht erstatten wollte. Der EuGH war vom Bundesgerichtshof (BGH) angerufen worden.

Der Deutsche Versandhandel sieht sich nach dem EUGH-Urteil in einer paradoxen Situation. Deutsche Konsumenten dürften nämlich anders als die meisten Europäer bislang nicht für Rücksendekosten herangezogen werden. Ausnahmen gebe es bei Warensendungen mit einem Wert von bis zu 40 Euro, um einen Missbrauch des Retourenrechts zu verhindern.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) verlangte daher die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben. "Das EuGH-Urteil kommt nicht überraschend, denn es folgt der europäischen Fernabsatzrichtlinie in nachvollziehbarer Weise", erklärte der stellvertretende bvh-Hauptgeschäftsführer. "Allerdings gerät durch seine Auswirkungen das ausbalancierte deutsche System in Ungleichgewicht."

Goldman Sachs in Insideraffäre verstrickt

Die Insideraffäre um Raj Rajaratnam an der New Yorker Börse zieht nun auch die US-Investmentbank Goldman Sachs in ihren Sog. Ermittler haben nach Informationen des Wall Street Journal das Verwaltungsratsmitglied Rajat Gupta im Visier.

Der gebürtige Inder steht demnach im Verdacht, zum Höhepunkt der Finanzkrise den Hedgefonds-Gründer Raj Rajaratnam mit Tipps versorgt zu haben. Rajaratnam und sein Hedgefonds Galleon stehen im Zentrum der Affäre. Die Ermittler überprüfen nach dem Bericht vom Donnerstag den Handel mit Goldman-Sachs-Aktien im Zeitraum Juni 2008 bis Oktober 2008.

In dieser Zeit stürzte die Pleite des Konkurrenten Lehman Brothers die weltweiten Finanzmärkte ins Chaos. Starke Kursausschwankungen besonders bei Finanztiteln waren die Folge - eine ideale Gelegenheit für Spekulanten, Profit zu machen.

Gegen Rajaratnam war Mitte Dezember 2009 Anklage erhoben worden. Er und 21 Komplizen sollen mit Hilfe der Insider-Informationen hohe zweistellige Millionengewinne eingestrichen haben. Nach Angaben des Wall Street Journal verbanden Rajaratnam und Gupta langjährige geschäftliche Beziehungen.

Die Zeitung betonte jedoch, noch sei keine Anklage gegen den Goldman-Sachs-Mann erhoben worden. Mit Goldman Sachs ist erstmals eine Wall-Street-Firma in die Insideraffäre hineingezogen worden. Von dem Skandal betroffen waren bislang unter anderem der IT-Gigant IBM sowie die Chiphersteller Intel und AMD.

Auch Aktien des Internet-Konzerns Google sollen illegal gehandelt worden sein. Das Handeln mit Aktien aufgrund geheimer Informationen (Insiderwissen) ist verboten, weil es andere Anleger benachteiligt.

Razzia bei Sal. Oppenheim

Die Deutsche-Bank-Tochter Sal. Oppenheim hat Besuch von der Kölner Staatsanwaltschaft bekommen. Die Durchsuchung mit rund 40 Beamten in Köln und Frankfurt stehe im Zusammenhang mit dem Ermittlungen gegen ehemalige Verantwortliche der Privatbank wegen des Verdachts der Untreue, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Ein Sprecher der Bank betonte, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Bank selbst oder Kunden. Sal. Oppenheim habe alle angeforderten Unterlagen zu Geschäftsvorgängen freiwillig zur Verfügung gestellt und arbeite voll mit den Behörden zusammen, damit die Untersuchungen rasch abgeschlossen werden könnten.

In dem Verfahren geht es um die Vergabe von Krediten an die ehemalige Führung von Sal. Oppenheim zu günstigen Konditionen und ohne ausreichende Sicherheiten. Die Staatsanwaltschaft nennt keine Namen von Beschuldigten, Finanz- und Justizkreisen zufolge sind aber Geschäftsführer aus der Zeit vor dem Verkauf an die Deutsche Bank betroffen.

Auf Untreue stehen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen. Das mehr als 220 Jahre alte Geldhaus war nach der Pleite des Handelskonzerns Arcandor in eine Schieflage geraten. Die 40 Gesellschafter waren nicht mehr in der Lage, das Institut zu stützen.

Daher mussten sie die Eigenständigkeit opfern und Sal. Oppenheim für rund eine Milliarde Euro an die Deutsche Bank verkaufen. Die früheren Geschäftsführer traten auf Druck der BaFin ab. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte die Kreditvergabe an einige Gesellschafter als "fragwürdig" kritisiert und den Bankern mit dem Entzug der Banklizenz gedroht.

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